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BADEN-WÜRTTEMBERG/862: Ausschuss für Europa und Internationales zur Rechnungsführung (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 18/2014

Interfraktionelle Beschlussempfehlung im Ausschuss fordert umfassende Information und Möglichkeit zur Stellungnahme zu Rechnungsführung



Stuttgart. Im Rahmen einer Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten hat sich der Ausschuss für Europa und Internationales in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. Januar 2014, mit den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Schaffung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedsstaaten befasst und dazu eine interfraktionelle Beschlussempfehlung abgegeben. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der Abgeordnete Peter Hofelich (SPD), mit. "Wir haben uns in Baden-Württemberg bei der Rechnungsführung mit Doppik auf die Zukunft eingestellt. Die EU sollte keinen Standard überstülpen, der nur viel Geld für Umrüstung kostet, aber in der Sache keine neue Qualität bringt."


Wie Hofelich berichtete, beinhalte die einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses an den Landtag, die von der Landesregierung in den Bundesrat eingebrachte Position zu unterstützen. Dies insbesondere im Hinblick auf die Haushaltsautonomie der Länder und ihrer daraus abzuleitenden umfassenden und frühestmöglichen Beteiligung.

Überdies solle im Rahmen der Beschlussempfehlung die Landesregierung ersucht werden, den Landtag gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Beteiligung des Landtags von Baden-Württemberg in Angelegenheiten der Europäischen Union (EULG) fortlaufend und umfassend über das weitere Verfahren auf europäischer Ebene zu unterrichten und dem Landtag Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.

Die Europäische Kommission habe sich in ihrem Bericht, so Hofelich, für die Einführung einer auf staatlichen Besonderheiten angepassten kaufmännischen (doppischen) Buchführung ausgesprochen, ohne die Rechnungslegung nach dem Kassenprinzip abzuschaffen oder zu ersetzen. Eine Harmonisierung würde nach Auffassung der Europäischen Kommission die Transparenz und Vergleichbarkeit der nationalen Daten erhöhen und somit zu einer kosteneffizienteren, schnelleren und besseren Haushaltsüberwachung der Mitgliedsstaaten beitragen. Damit solle eine frühzeitige Identifizierung von Haushaltskrisen sowie eine bessere haushaltspolitische Steuerung ermöglicht werden.

Im Gegensatz zu den von der Europäischen Kommission geplanten EPSAS (European Public Sector Accounting Standards) stünde in Baden-Württemberg mit den Standards staatlicher Doppik bereits ein vollständig ausgearbeitetes Regelwerk für die doppische Rechnungsführung zur Verfügung.

"Sollten die Pläne der Europäischen Kommission zu den Rechnungsführungsgrundsätzen im öffentlichen Sektor tatsächlich umgesetzt werden, so wäre darauf zu achten, dass dies nicht mit hohen Umsetzungskosten für Länder und Kommunen in Baden-Württemberg verbunden wäre", führte Hofelich aus. Die Diskussion zur Einführung dieser Standards müsse ergebnisoffen und orientiert am Kosten-Nutzen-Verhältnis der Vorschläge erfolgen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 18/2014 vom 24.01.2014
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2014