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BADEN-WÜRTTEMBERG/879: Sozialausschuss - Informationen über die Situation suchtbelasteter Familien (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 65/2014

Im Sozialausschuss:
Informationen über die Situation suchtbelasteter Familien in Baden-Württemberg



Stuttgart. Jedes Kind hat das Recht auf ein suchtfreies Leben - Kindern suchtkranker Eltern helfen, so lautete ein CDU-Antrag, mit dem sich der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren in seiner Sitzung am Donnerstag, 3. April 2014, befasst hat. "Ziel dieses Antrags war es, Informationen über die Situation suchtbelasteter Familien in Baden-Württemberg zu erhalten", teilte die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, mit. "Dem Konzept der Hilfe zur Selbsthilfe muss noch ein stärkerer Stellenwert zugemessen werden. Hierfür können die kommunalen Suchthilfenetzwerke wichtige Partner sein."


Exaktes Datenmaterial, wie viele Menschen im Land suchtkrank sind, gebe es nicht. "Experten nennen Zahlen zwischen 77.000 und 300.000 Kindern und Jugendlichen, die mit einer suchtkranken Mutter oder einem suchtkranken Vater zusammenleben", berichtete Mielich. Kinder, die in Familien mit suchtkranken Elternteilen aufwüchsen, seien starken gesundheitlichen und psychosozialen Belastungen ausgesetzt. "Alle zentralen Beziehungserfahrungen sind erheblich beeinträchtigt und gestört. Das hat Auswirkungen auf Selbstbild und Selbstwertgefühl der Kinder, aber auch auf Verhaltensmuster und emotionale Befindlichkeiten", führte Bärbl Mielich aus. Im Erwachsenenalter seien diese Betroffenen die größte bekannte Risikogruppe für spätere Suchtstörungen und wiesen darüber hinaus oft auch andere psychische Störungen auf.

Laut Mielich gibt es seit über 20 Jahren an vielen Standorten Arbeitskonzepte für Kinder suchtkranker Eltern. Ein vielversprechender Ansatz sei die Entwicklung familienorientierter Förder- und Entwicklungskonzepte, in die Kinder und Jugendliche konstruktiv einbezogen werden. Neben niederschwelliger und ressourcenorientierter Hilfen bedürfe es hierbei auch einer guten Kooperation zwischen den verschiedenen Hilfesystemen. "Hier besteht noch ein deutlicher Entwicklungsbedarf, damit die Mitarbeiter der Jugendhilfe und der Suchthilfe ein gemeinsames Verständnis der Problemsituation der betroffenen Familien entwickeln und ein gemeinsames Vorgehen abstimmen können", betonte die Ausschussvorsitzende. "Das vom Land geförderte Projekt Schulterschluss setzt an dieser Stelle an." Das unter Koordinierung der Landesstelle für Suchtfragen in Kooperation mit dem Kommunalverband Jugend und Soziales entwickelte Projekt solle auf örtlicher Ebene spezifische, verbindliche Netzwerkstrukturen zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe etablieren helfen.

Wie Bärbl Mielich erläuterte, wolle das Land mit der Qualifizierungsoffensive "Schulterschluss" eine Verbesserung der Versorgungslage für Kinder suchtkranker Eltern erreichen, indem entsprechende Kompetenzen in den bestehenden Fachdiensten und Netzwerken entwickelt werden. "Das Projekt verfolgt mit seinem strukturellen Ansatz eine nachhaltige Form der Weiterentwicklung der Hilfe für Kinder suchtkranker Eltern und ist damit bundesweit einmalig", so Mielich. "Die Nachfrage bei den Landkreisen ist hoch."

Eine wichtige Rolle im Hilfesystem komme auch den sogenannten Frühen Hilfen für Säuglinge und Kleinkinder zu. Es sei unter primärpräventiven Aspekten wichtig, auch im Hinblick auf die Entwicklung von späteren psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen, die ersten Lebensmonate und -jahre in den Blick zu nehmen. Das Land unterstütze die Frühen Hilfen im Rahmen verschiedener Fördermaßnahmen wie dem Einsatz von Familienhebammen und der Fortbildung von Hebammen zu Familienhebammen und von Kinderkrankenschwestern und -pflegern zu Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenschwestern und -pflegern. "Die auf Baden-Württemberg entfallenden Bundesmittel werden umfassend ausgeschöpft, um die vorhandenen Strukturen und Angebote auszubauen und zu verstetigen", betonte Bärbl Mielich.

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Quelle:
Pressemitteilungen 65/2014 vom 03.04.2014
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2014