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BADEN-WÜRTTEMBERG/914: Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes im Bildungsausschuss (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 160/2014

Bildungsausschuss stimmt Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes einstimmig zu



Stuttgart. Der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 22. Oktober 2014, dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes einstimmig zugestimmt. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, der Grünen-Abgeordnete Siegfried Lehmann, mitgeteilt. "Es wurde von allen begrüßt, dass die Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft erhöht wurden", so Lehmann.


Nachdem im Dezember 2013 eine Vereinbarung mit den Privatschulverbänden über den Einstieg in eine Versorgungsabgabe und die Rückführung weiterer Doppelförderungen erreicht worden sei, hätten die Zuschüsse zum 1. August 2014 erhöht werden können. "Damit ist es gelungen, einen einheitlichen Kostendeckungsgrad von mindestens 78,7 Prozent zu erreichen", freute sich der Ausschussvorsitzende.

In der Vereinbarung mit den Privatschulen sei festgelegt worden, dass das Land für Neubeurlaubungen ab dem 1. August 2014 eine pauschale Versorgungsabgabe in Höhe von 20 Prozent des Entgelts einer Lehrkraft der Endstufe in Entgeltgruppe E 13 TV L erhebe. "Zu berücksichtigen ist, dass die Versorgungsabgabe mit einem Bestandsschutz für bereits beurlaubte Lehrkräfte eingeführt und lediglich für neu beurlaubte Lehrkräfte erhoben wird", erläuterte Lehmann die Novelle. Bereits vor dem 1. August 2014 beurlaubte Lehrkräfte hätten keine Versorgungsabgabe zu leisten.

Zusätzlich würden, so Lehmann, ab dem Schuljahr 2014/2015 folgende Doppelförderungstatbestände abgebaut: Die kostenlose Teilnahme und Erstattung der Reisekosten bei regionalen und zentralen Fortbildungen (die Teilnahmemöglichkeit als solche bleibe bestehen), die Förderung des internationalen Schüleraustauschs, die Förderung des Lehrer- und Assistentenaustauschs sowie die Reisekostengewährung bei Schullandheimaufenthalten. "Dabei sprechen wir von einer Summe von rund 200.000 Euro, die wegfällt. Demgegenüber bekommen die Schulen in freier Trägerschaft jetzt insgesamt rund 40 Millionen Euro mehr", erläuterte Siegfried Lehmann.

Ein Entschließungsantrag der CDU, der darauf abzielte, die pauschale Versorgungabgabe bis zur Vorlage des Privatschulberichts 2015 ebenso auszusetzen wie den Abbau der Doppelförderung, habe Lehmann zufolge im Gremium keine Mehrheit gefunden. Ein zweiter Entschließungsantrag der Fraktion FDP/DVP, der die Beteiligung der Schulen in freier Trägerschaft an finanzieller Förderung in Bereichen, in denen bislang lediglich staatliche Schulen gefördert werden (Ganztagsbeschulung, Schulsozialarbeit, Inklusion) beinhaltet habe, sei ebenfalls abgelehnt worden, wie Lehmann darlegte.

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Quelle:
Pressemitteilungen 160/2014 vom 22.10.2014
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2014