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BADEN-WÜRTTEMBERG/962: Land zahlte bislang rund 4,41 Millionen Euro an Unwettergeschädigte aus (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 28/2016

Regierung informiert Innenausschuss über geleistete Soforthilfen nach Unwettern

Land zahlte bislang rund 4,41 Millionen Euro an Unwettergeschädigte aus


Stuttgart. Über die Folgen der schweren Unwetter Ende Mai und Anfang Juni in Baden-Württemberg hat der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. Juni 2016, beraten. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, bekannt gab, informierte der Innenminister den Ausschuss über entstandene Schäden und bislang geleistete finanzielle Soforthilfen. Demnach seien bis zum 21. Juni 2016 Soforthilfen in Höhe von rund 4,41 Millionen Euro an Personen und kleine Betriebe ausbezahlt worden, die durch die Unwetter zwischen dem 28. Mai und dem 8. Juni 2016 in Baden-Württemberg Schäden erlitten hätten.


Nach Angaben Kleins dient die Soforthilfe dazu, erste wichtige Gegenstände des täglichen Bedarfs, die durch die Unwetter verloren gingen, wiederzubeschaffen. Erhalten könnten die Soforthilfe grundsätzlich nur kleine Gewerbebetriebe mit höchstens zehn Beschäftigten und Privatpersonen/-haushalte. Die Soforthilfe betrage in der Regel nicht mehr als 500 Euro pro Person, 2.500 Euro je Haushalt oder 5.000 Euro je Gewerbebetrieb. Ausnahmen seien jedoch je nach Situation der Betroffenen möglich. Die Soforthilfe könne aber nur in Anspruch genommen werden, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bei ledigen Personen bei maximal 25.000 Euro und bei Verheirateten bei 50.000 Euro liege, erklärte Klein.

Dem Vorsitzenden zufolge kamen bei den Unwettern insgesamt vier Personen zu Tode (zwei in Schwäbisch-Gmünd und je eine in Weißbach und Schorndorf). Mindestens 18 Personen seien verletzt worden. Die entstandenen Sachschäden könnten laut Ministerium derzeit nur geschätzt werden, da die Schadenserhebungen noch nicht abgeschlossen seien. Demnach beliefen sich die Schäden im Regierungsbezirk Stuttgart auf schätzungsweise 296,2 Millionen Euro, im Regierungsbezirk Karlsruhe auf 9,75 Millionen Euro und im Regierungsbezirk Tübingen auf 39,71 Millionen Euro.

Der Innenminister habe zudem dargestellt, dass über die Soforthilfen hinaus staatliche Hilfen aus Programmen der Fachressorts denkbar seien, insbesondere um Kommunen bei der Beseitigung der Schäden finanziell zu unterstützen. Infrage kämen dafür vor allem Städtebaufördermittel, Fördermittel aus dem Bereich der Wasserwirtschaft, Mittel aus dem Bereich Verkehrsinfrastruktur, steuerliche Erleichterungen und Hilfen im Bereich Landwirtschaft.

Laut Klein besteht für die Gemeinde Braunsbach, die von dem Hochwasser besonders schwer getroffen wurde, eine Sondersituation. Die Kommune sei gebeten worden, ihre Schäden dem Innenministerium zu übermitteln. Die Zusammenstellung der Schäden sei dann an die betroffenen Ressorts übermittelt worden mit der Bitte um Klärung, ob sie kurzfristig die Kosten im Rahmen ihrer Förderprogramme übernehmen könnten. Bei den finanziellen Unwetterfolgen werde zwischen zwei Fällen unterschieden. Zum einen Sofortmaßnahmen, die im Rahmen der Gefahrenabwehr von der Gemeinde veranlasst worden seien und für die nun Rechnungen einliefen (insgesamt 10,65 Millionen Euro). Hierfür forderten Gemeinde und Kreis ein Hilfsprogramm. Das Ministerium habe betont, dass das Land in dieser Angelegenheit zeitnah handeln und die Kosten übernehmen sollte. Dies sei auch ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger in Braunsbach, dass sie in dieser schwierigen Situation nicht alleine gelassen würden. Zum anderen handele es sich um die Beseitigung von Schäden in Höhe von rund 100 Millionen Euro, die durch Fach-Förderprogramme im Lauf der nächsten Jahre abzuwickeln seien, fasste Klein die Ausführungen des Innenministers zusammen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 28/2016 - 23.06.2016
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2016

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