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BADEN-WÜRTTEMBERG/1008: Feinstaubbekämpfung nach dem Gerichtsurteil (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 68/2018

Feinstaubbekämpfung nach dem Gerichtsurteil:

Verkehrsausschuss sieht große Chancen auf Vermeidung von Fahrverboten


Stuttgart - Der Verkehrsausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung vom 6. Juni 2018 einstimmig dafür ausgesprochen, Filteranlagen für Feinstaub und Stickoxid (NOx) in der Praxis zu testen. Den Änderungsantrag zu einem Antrag der AfD-Vertreter hatten die Regierungsfraktionen Grüne und CDU gestellt. "Unser gemeinsames Anliegen und gleichzeitig die klare Botschaft an die Landesregierung ist die Vermeidung von Fahrverboten", sagte der Ausschussvorsitzende Karl Rombach (CDU). Die Meinung der Ausschussmitglieder sei einhellig. "Um Grenzwerte bürgerfreundlich zu erreichen, das heißt ohne unverhältnismäßige Härte und Einschränkung, muss das Land nicht nur Geld in die Hand nehmen, sondern auch neue Wege gehen." Gegenüber dem Gremium habe der Amtschef des Verkehrsministeriums, Uwe Lahl, versichert, eine Filterung werde nicht am Geld hängen, sondern an der Frage, was technisch machbar sei.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Luftreinhalteplänen in Stuttgart und Düsseldorf erlaubt grundsätzlich die Anordnung von Fahrbeschränkungen. Der Amtschef von Verkehrsminister Winfried Hermann habe in der Sitzung von allenfalls "zonalen Beschränkungen" gesprochen. Im Ausschuss war laut Rombach die Meinung vorherrschend, das Land müsse Vorreiter sein bei der Prüfung aller Möglichkeiten der Luftverbesserung wie etwa ein innovatives Verfahren der Feinstaub- Absaugung wie sie ein mittelständisches Unternehmen aus dem Raum Stuttgart anbiete. Gleichzeitig hätten die Ausschussmitglieder parteiübergreifend die nachweisliche Luftverbesserung an neuralgischen Verkehrspunkten anerkannt und den "Maßnahmenmix" als wirksam eingestuft.

Auf CDU-Antrag hatte das Ministerium die im April beendete Feinstaubalarmperiode 2017/18 in Teilen ausgewertet. Gegenüber den Vorjahren habe es eine deutlich geringere Zahl von Tagen gegeben, an denen der Feinstaub-Grenzwert PM10 überschritten worden sei. Neben dem Feinstaubalarm und Maßnahmen wie dem Verbot von Komfortkaminen oder der Erneuerung der Fahrzeugflotte um ca. 3000 Diesel-PKW pro Jahr hätten laut Ministerium auch Angebote und Vergünstigungen für den öffentlichen Nahverkehr oder von Elektroautos zur Verbesserung von Luftqualität beigetragen. So sei die Nachfrage an verbilligten VVS-Tickets an Tagen des Feinstaubalarms um bis zu 35 Prozent gestiegen.

Der in der Saison 2017/18 an 56 Tagen ausgerufene "Feinstaubalarm" habe sich laut Ministerium als ein wirksames Instrument gegen zu hohe Feinstaub- und Stickoxidwerte dargestellt, so der Ausschussvorsitzende Rombach "Auch wenn manche Auswertung aussteht: Der Ausschuss ist nach den vorgelegten Daten überzeugt, dass große Chancen bestehen, selbst in stark belasteten Verkehrsachsen, ohne Fahrverbote auszukommen."

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Quelle:
Pressemitteilungen 68/2018 - 6.6.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2018

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