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BADEN-WÜRTTEMBERG/1051: Bundesweit zweithöchste Nachfrage nach Baukindergeld (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 124/2018

Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

Baden-Württemberg bundesweit zweithöchste Nachfrage nach Baukindergeld


Stuttgart - Baden-Württemberg hat nach Überzeugung des Wirtschaftsausschusses starkes Interesse an einer Ausweitung der Wohnungsbauprämie des Bundes. "Der Bezugsrahmen sollte schnellstmöglich ausgeweitet werden. Es kann in einem Hochpreisland wie Baden-Württemberg nicht angehen, dass Krankenpfleger oder Erzieherinnen inzwischen aus der Förderung fallen", so der Ausschussvorsitzende Dr. Erik Schweickert nach nicht öffentlicher Sitzung. Vom starken Interesse an der Schaffung von Wohneigentum im Land zeugten die aktuellen, auf CDU-Antrag mitgeteilten Zahlen für das im September 2018 eingeführte Baukindergeld: Mit 3197 Anträgen liegt der Südwesten hinter NRW auf Platz zwei. Ausdrücklichen Dank sprach der Ausschuss laut Dr. Schweickert der Landesregierung aus für die im Koalitionsvertrag vereinbarte und geplante Ausweitung des Bürgschaftsrahmens für Wohnungsbaugenossenschaften im Staatshaushaltsgesetz. "Die zusätzliche Sicherheit durch eine Landesbürgschaft ist notwendig, wenn Wohnungsbaugenossenschaften sozialgebundenen Mietwohnraum nach dem Förderprogramm des Landes schaffen wollen, aber hierfür keine ausreichende Bonität vorliegt."

Der Ausschuss befasste sich gleich mit drei Anträgen, die verschiedene Förderinstrumente im Bereich Wohnungsbau zum Gegenstand hatten. "Wer den Erwerb von Wohnraum als wesentlichen Schutz vor Altersarmut begreife, muss den Bezugsrahmen von Förderung so gestalten, dass die optimale Steuerungswirkung entsteht. Baden-Württemberg ist hier bereits auf einem guten Weg, hat aber durchaus noch Luft nach oben", so der Vorsitzende Dr. Schweickert". Die Eigentümerquote in Baden-Württemberg liegt laut Wirtschaftsministerium mit 51,3 Prozent (letzte Erhebung: 2014) im oberen Mittelfeld der Bundesländer. Einen höheren Anteil an Eigentümern selbst bewohnter Wohnungen haben nur Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Baden-Württemberg ist das Heimatland der Bausparer: Fast jeder zweite Einwohner (467 von 1000) besitzt einen Bausparvertrag. Trotzdem besteht aus Sicht des Ausschusses angesichts eines aufgeheizten Immobilienmarktes dringender Handlungsbedarf: Das Gremium unterstütze deshalb alle Bemühungen der Landesregierung, den Bund zur raschen Umsetzung der Erhöhung der Wohnungsbauprämie zu drängen. "Seit 20 Jahren wurde die Prämie nicht an die Einkommens- und Preisentwicklung angepasst, so dass früher Berechtigte mit unterem Einkommen heute aus der Förderung fallen. Da stellt sich die Frage nach der Zielgruppe dieser Förderung", so Dr. Schweickert zu den Diskussionen im Ausschuss. Die Einkommensschwelle liege bei einem Jahresbruttoeinkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Sparfreibeträgen von nicht höher als 25.600 Euro, Ehepartner dürfen gemeinsam über maximal 51.200 Euro im Jahr verfügen, so ein Ministeriumsvertreter. Für eine von Ausschussmitgliedern verlangte Bundesratsinitiative habe die Landesregierung jedoch keine Notwendigkeit gesehen, so der Ausschussvorsitzende. Die Landesregierung wolle zunächst Ergebnisse eines Prüfauftrags abwarten.

Ein Antrag der FDP ermittelte, inwieweit private Projektentwickler vom Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg umfasst sind. 75 Prozent der Investoren sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Wiederum mehr als 80 Prozent der Gesellschaften haben einen kommunalen Hintergrund, so das Wirtschaftsministerium. Grundsätzlich stünden Landeswohnraumfördermittel allen natürlichen und juristischen Personen zu, sie müssten sich jedoch auf 10 bis 30 Jahre Sozialbindung einlassen. Laut Ministerium sei der derzeitige Immobilienmarkt derart aufgeheizt, dass Bestandsobjekte in Einzelfällen bereits verkauft seien, bevor ein Antrag auf Förderung selbst genutzten Wohneigentums trotz größtmöglicher Beschleunigung habe geprüft werden können, so der Ausschussvorsitzende.

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Quelle:
Pressemitteilungen 124/2018 - 15.11.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2018

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