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BADEN-WÜRTTEMBERG/1055: Bericht des Justizministers zur Freiburger Gruppenvergewaltigung (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 128/2018

Im Ständigen Ausschuss: Bericht des Justizministers zur Freiburger Gruppenvergewaltigung

Ausschussvorsitzender Dr. Scheffold: Es ist Aufgabe der Politik, so einen Fall gründlich aufzuarbeiten


Stuttgart. Der Ständige Ausschuss hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 22. November 2018, den Bericht des Ministers der Justiz und für Europa, Guido Wolf (CDU), zum Fall der Freiburger Gruppenvergewaltigung gehört. "Es ist die Aufgabe der Politik, so einen Fall gründlich aufzuarbeiten und dann zu bewerten", betonte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Dr. Stefan Scheffold. Die Politik müsse alles unternehmen, um Fälle dieser Art in der Zukunft möglichst zu verhindern, betonte er.

Justizminister Wolf legte dem Ausschuss den aus Sicht der Justiz aktuellen Kenntnisstand dar. Im Innenausschuss sei bereits die Sicht der Polizei dargestellt worden. Der Minister habe betont, so Dr. Scheffold, dass es sich um ein verabscheuungswürdiges Verbrechen handle und er habe seine persönliche Betroffenheit zum Ausdruck gebracht. Für die Justiz habe der Minister jedoch bestätigt, dass im Umgang mit dem Hauptbeschuldigten alles Nötige veranlasst worden sei, was möglich war. Dennoch wolle man mögliche Lehren aus dem Fall ziehen.

Wie Wolf Scheffolds Angaben zufolge darlegte, sei es ein Ziel der Landesregierung, den Rechtsstaat zu stärken, deshalb sei die Justiz auch personell verstärkt worden, auch die Staatsanwaltschaft in Freiburg. Künftig wollten Polizei und Justiz noch intensiver zusammenarbeiten. Als Beispiel seien die Programme zu Mehrfachtätern genannt worden. Alle Intensivtäter sollten gründlich ins Visier genommen werden. Besser wäre es ohnehin, es würde gar nicht erst Intensivtäter geben. Auch werde darüber nachgedacht, die Verfahrensdauer im Jugendstrafrecht zu verkürzen und vermehrt Resozialisierungsangebote zu unterbreiten. Ebenso müsse die Frage eines stärkeren Einsatzes von sog. "beschleunigten Verfahren" diskutiert werden, gab Dr. Scheffold die Ausführungen des Ministers wieder. Letztlich habe der Minister angekündigt, die Justiz weiter verstärken zu wollen. Dafür seien im Doppelhaushalt weitere Stellen angemeldet worden.

Der Freiburger Oberstaatsanwalt Michael Mächtel habe dem Gremium anschließend ausführlich die kriminelle Vorgeschichte des Hauptbeschuldigten erläutert und dabei dargelegt, warum es zu den einzelnen Verfahrenseinstellungen kam und letztlich erst im September 2018 ein Haftbefehl erwirkt werden konnte. Wie Dr. Scheffold ausführte, habe Mächtel seinen Kollegen ein korrektes Verhalten bescheinigt. Es müsse immer der Kontext der Straftat gesehen werden. Nicht jede polizeiliche Anzeige führe letztlich zu einer Verurteilung.

Im Ausschuss habe es gegen das Vorgehen der Justiz keine Bedenken gegeben, so der stellvertretende Vorsitzende des Ständigen Ausschusses, Jürgen Filius (Grüne), am Ende des Berichts.

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Quelle:
Pressemitteilungen 128/2018 - 22.11.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2018

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