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BADEN-WÜRTTEMBERG/1083: Landwirtschaftsausschuss berät über tiergerechte Alternativen zu Lebendtiertransporten (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 19/2019

In seiner Sitzung am 13. Februar:

Landwirtschaftsausschuss berät über tiergerechte Alternativen zu Lebendtiertransporten


Stuttgart. Der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 13. Februar 2019, auf Antrag der SPD-Fraktion mit hofnaher Schlachtung als tiergerechte Alternative zu Lebendtiertransporten befasst. "Hofnahe Schlachtungen bieten insbesondere kleinen Betrieben und Betrieben mit Nischenprodukten die Möglichkeit, tiergerechte und damit auch verbraucherfreundliche Lösungen für ihre Schlachtungen nutzen zu können", erklärte der Ausschussvorsitzende Martin Hahn (Grüne). Modelle mobiler Schlachteinheiten sind im Landkreis Lörrach bereits im Piloteinsatz.

Dem Ausschussvorsitzenden zufolge wurden im Jahr 2017 in Baden-Württemberg 521.609 Rinder, etwa 4,8 Millionen Schweine, 163.125 Lämmer, 5.516 Ziegen und 509 Pferde geschlachtet. Wie in der Tierschutztransportverordnung geregelt sei, dürften Nutztiere zu einem Schlachtbetrieb grundsätzlich nicht länger als acht Stunden befördert werden, es sei denn, sie würden in speziellen für lange Beförderungen zugelassenen Transportmitteln gefahren. "Auf Landesebene besteht im Rahmen des Qualitätszeichens Baden-Württemberg die Vorgabe, dass Schlachttiere nicht länger als vier Stunden zur Schlachtung transportiert werden dürfen", so Hahn.

Unter der Federführung von Baden-Württemberg sei ein abgestimmtes Konzept für eine teilmobile und EU-rechtskonforme Schlachtung von Rindern erarbeitet worden. Besonders für diese Tierart seien teilmobile Schlachtungen gefragt, da dadurch unter anderem Stress bei den Tieren vermieden werde. Eckpunkte des Konzepts seien, dass Rinder mittels der in Schlachthöfen üblichen Bolzenschussgeräte betäubt und auf Feuerwaffen und den Kugelschuss verzichtet würde; dazu käme, dass die Fristen beim Entbluten einzuhalten seien, dieser Vorgang dürfe maximal 60 Sekunden dauern. "Wir sind überzeugt, dass das Modell der mobilen Schlachteinheit EU-Recht einhält", erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Sonst hätte man es in Baden-Württemberg auch nicht zugelassen. Für den Ausschussvorsitzenden Martin Hahn ist das Modell der mobilen Schlachteinheit ein Schritt in die richtige Richtung zu einem Höchstmaß an Tierschonung und Transparenz bei der Fleischgewinnung.

Wie der Ausschussvorsitzende erklärte, habe in Baden-Württemberg das Metzgerhandwerk noch eine große Bedeutung. Eine hofnahe Schlachtung könne für Metzger durch Kooperationen mit Tierhaltern, insbesondere mit Biobetrieben oder Betrieben mit Mutterkuhhaltung, zur eigenen Existenzsicherung und der der Tierhalter beitragen. "Dies setzt aber voraus, dass nicht nur der einzelne Verbraucher Fleisch aus hofnaher Schlachtung nachfragt, sondern dass er auch bereit ist, dafür einen gegebenenfalls deutlich erhöhten Preis zu zahlen", so Hahn abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilungen 19/2019 - 13.02.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2019

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