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BADEN-WÜRTTEMBERG/1109: Bericht über externe Gutachten und Beratungsleistungen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 51/2019

Bericht über externe Gutachten und Beratungsleistungen

Landesverwaltung vergibt im Jahr 2018 Gutachten im Umfang von 14,2 Millionen Euro


Stuttgart. Die Ministerien des Landes Baden-Württemberg haben im Jahr 2018 externe Gutachten und Beratungsleistungen mit einem Volumen von 14,2 Millionen Euro vergeben. Im Jahr 2017 lag das Volumen bei rund 28,2 Millionen Euro. Das geht aus einem Bericht der Landesregierung über die Vergabe von externen Gutachten und Beratungsleistungen hervor, der am Donnerstag, 23. Mai 2019, im Finanzausschuss des Landtags beraten wurde, wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Stickelberger, mitteilte. Das Gremium beschloss zudem einstimmig, dass die Regierung dem Landtag alle zwei Jahre über die Entwicklung bei der Vergabe externer Beratungen berichten muss.

"Der Landtag hatte die Landesregierung im Jahr 2018 aufgefordert, die Anzahl und das finanzielle Volumen externer Beratungsleistungen zu reduzieren", sagte Stickelberger. Insbesondere in den Bereichen, in denen es durch die Haushaltspläne 2017, 2018 und 2019 Stellenzuwächse gegeben habe oder noch geben werde, solle die Eigenleistung deutlich ausgeweitet werden. Außerdem solle innerhalb der Landesverwaltung vorhandenes spezifisches Fachwissen ressortübergreifend stärker genutzt werden.

Dem Vorsitzenden zufolge hat das Staatsministerium ausgeführt, die Landesregierung sei bestrebt, Anzahl und Kosten externer Beratungsleistungen auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Grundsätzlich solle darauf geachtet werden, dass die Beratung vorrangig von eigenem Personal erledigt werde. Dennoch könne es in bestimmten Fällen geboten sein, Beratungsleistungen an Externe zu vergeben. Das sei insbesondere der Fall, wenn nicht ausreichend Personal mit dem erforderlichen Wissen zur Verfügung stehe oder zwingender Handlungsbedarf gegeben sei. Außerdem werde in manchen Fällen Spezialwissen benötigt, welches nur selten gebraucht werde und daher in der Landesverwaltung nicht vorhanden sei.

Die Entwicklung der Ausgaben in den vergangenen Jahren lässt laut Stickelberger keinen eindeutigen Trend erkennen, da die Kosten von Jahr zu Jahr sehr stark schwankten. Wie aus dem etwa 100 Seiten umfassenden Bericht hervorgehe, betrugen die Beratungsleistungen im Jahr 2010 rund 9,7 Millionen Euro. Der höchste Stand sei im Jahr 2017 mit etwa 28,2 Millionen Euro erreicht worden. Das Staatsministerium habe erklärt, die starken Schwankungen zeigten, dass bei der Vergabe von Leistungen viele Unwägbarkeiten eine Rolle spielten. Hinzu komme, dass externe Berater vor allem bei komplexen Problemfällen in Anspruch genommen werden müssten, was zu hohen Ausgaben für einzelne Projekte führe. So sei beispielsweise die deutliche Erhöhung im Jahr 2017 auf die Weiterführung eines mehrjährigen Projekts des Verkehrsministeriums für den Schienenpersonennahverkehr zurückzuführen.

Laut Stickelberger sind in der Auflistung für die Bereiche der Ministerien folgende Gesamtauftragssummen für das Jahr 2018 erfasst: Staatsministerium: 76.519 Euro (2017: 42.998 Euro, 2010: 450.249 Euro), Innenministerium 4,8 Millionen Euro (2017: 3,3 Millionen Euro, 2010: 1,8 Millionen Euro), Kultusministerium 155.569 Euro (2017: 168.951 Euro, 2010: 374.304 Euro), Justizministerium 205.148 (2017: 337.138 Euro, 2010: 0,00 Euro), Finanzministerium 2,2 Millionen Euro (2017: 751.845 Euro, 2010: 2,1 Millionen Euro), Wirtschaftsministerium 668.785 Euro (2017: 991.523 Euro, 2010: 271.869 Euro), Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 24.367 Euro (2017: 250.728 Euro, 2010: 161.209 Euro), Sozialministerium 362.698 Euro (2017: 24.258 Euro, 2010: 73.727 Euro), Umweltministerium 978.183 Euro (2017: 1,6 Millionen Euro, 2010: 991.493 Euro), Verkehrsministerium 2,1 Millionen Euro (2017: 18,3 Millionen Euro, 2010: 891.180 Euro), Wissenschaftsministerium 2,6 Millionen Euro (2017: 2,5 Millionen Euro, 2010: 2,5 Millionen Euro).

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Quelle:
Pressemitteilungen 51/2019 - 22.05.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2019

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