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BADEN-WÜRTTEMBERG/1124: Ausschuss beschließt Änderungen an der Landesbauordnungs-Novelle (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 71/2019

Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnen

Ausschuss beschließt Änderungen an der LBO-Novelle der Landesregierung sowie weitere 1,23 Millionen Euro für eine Tourismusmaßnahme


Stuttgart - Der Wirtschaftsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung der Landesbauordnung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen Grüne und CDU zugestimmt. Vorangegangen war in der Sondersitzung die Behandlung von insgesamt 15 Änderungsanträgen und zwei Entschließungsanträgen. Angenommen wurden davon jedoch lediglich die drei Änderungsanträge der Regierungsfraktionen. Diese hatten zum Inhalt, dass Bauvorlagen auch weiterhin bei den Gemeinden eingereicht werden sollen, die Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit von Wohngebäuden auf Gebäude generell ausgeweitet wird und die Frist zur Umsetzung der digitalen Antragsbearbeitung für die Baurechtsbehörden um ein Jahr verlängert wurde.

Wichtige Punkte der vom Ausschuss selbst durchgeführten Expertenanhörung seien auf diesem Weg umgesetzt worden, so der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP). Der Ausschuss habe deshalb auch einstimmig beschlossen, die im Entwurf eigentlich vorgesehene Einreichung der Bauvorlagen direkt bei der Baurechtsbehörde nicht umsetzen zu wollen. "Eine Beschleunigung der Verfahren ist wünschenswert, aber aus Sicht des Ausschusses untergräbt der jetzige Vorschlag die kommunale Selbstverwaltung: Gemeinden müssen frühzeitig Kenntnis von Baumaßnahmen auf ihrer Gemarkung bekommen.", so Dr. Schweickert. In dieser Frage habe die starke gemeinderätliche Verwurzelung und kommunalpolitischen Erfahrungen vieler Ausschussmitglieder dazu geführt, dass an dem seit vielen Jahren bewährten Verfahren doch festgehalten wird.

Von den in der Anhörung von allen Experten unisono kritisierten Punkten wurden damit von der Ausschussmehrheit - bis auf einen Punkt - alle aufgenommen und verändert. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen sei jedoch ein Antrag abgelehnt worden, der das Festhalten an der Wahlfreiheit für Bauherrn vorsah, sich auch weiterhin zwischen den einzelnen baurechtlichen Verfahren entscheiden zu können. Das vereinfachte Verfahren solle für kleinere Gebäude nach den Plänen der Landesregierung künftig das einzige Verfahren sein. "Das schafft mehr Rechtsunsicherheiten, die zu Lasten der Bauherren gehen. Wer baut, sollte die Wahlfreiheit haben, welches Verfahren er oder sie wählt", fasst Dr. Schweickert den Tenor der Anhörung nochmal zusammen.

In der Sondersitzung am 10. Juli 2019 gab der Wirtschaftsausschuss des Landtags auch mehrheitlich die Finanzhilfe des Landes für den Bau eines Holz-Aussichtsturms in der Schwarzwaldgemeinde Schömberg mit 1,234 Millionen Euro frei. "Wir halten die Investition für eine touristisch-infrastrukturell ausgesprochen sinnvolle Maßnahme", so der Ausschussvorsitzende Dr. Erik Schweickert.

Beim barrierefrei geplanten Aussichtsturm "Zollernblick" (Gesamtkosten: Rund 2,5 Millionen Euro) handelt es sich laut dem Ausschussvorsitzenden Dr. Schweickert um eine touristisch- infrastrukturelle Aufwertungsmaßnahme des heilklimatischen Kurort- und Klinikstandortes Schömberg, gelegen an der Pforte zum Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord. Zusammen mit einer zusätzlich geplanten 300 Meter langen Fly-Linie (schienengeführte Seilbahn) sowie einer 600 m langen Flying-Fox (Seilrutsche), beides nicht Teil der Landesförderung, sei der aus Holz mit Stahlskelett geplante Aussichtsturm "Zollernblick" geeignet, ein Alleinstellungsmerkmal für die Region zu werden - für Patienten und deren Besucher.

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Quelle:
Pressemitteilungen 71/2019 - 10.07.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juli 2019

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