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BADEN-WÜRTTEMBERG/1139: Debatte über stärkere Windkraftnutzung im Land (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 93/2019

In seiner Sitzung am 10. Oktober:

Umweltausschuss debattiert über eine stärkere Windkraftnutzung im Land


Stuttgart. In den vergangenen eineinhalb Jahren ist der Ausbau von Windenergieanlagen in Baden-Württemberg stark zurückgegangen. Das geht aus einer Antwort des Umweltministeriums auf einen Antrag der SPD-Fraktion hervor. Der Ausschuss für Umwelt und Energiewirtschaft beschäftigte sich nun in seiner Sitzung am Donnerstag, 10. Oktober 2019, mit den Windkraftanlagen in Baden-Württemberg. Dies teilte der Ausschussvorsitzende Dr. Bernd Grimmer (AfD) mit.

Windenergieanlagen seien ohne planerische Steuerung im gesamten Außenbereich bauplanerisch privilegiert. Gemeinden in Baden-Württemberg haben, wenn sie einen Flächennutzungsplan aufstellen, die Möglichkeit, darin Zonen darzustellen, auf die Windenergievorhaben konzentriert werden sollen. In der Regel bedeute das, so der Ausschussvorsitzende, dass dann einem Windenergievorhaben außerhalb dieser Zonen öffentliche Belange entgegenstünden und somit Windkraftanlagen außerhalb dieser Zonen auch nicht errichtet werden dürften. Die Träger der Flächennutzungsplanung seien jedoch rechtlich nicht dazu verpflichtet, einen Windsteuerungsplan aufzustellen.

Wie Dr. Grimmer erklärte, würden, wenn man ganz Deutschland betrachte, wenige Windenergieanlagen in Baden-Württemberg gebaut. So seien zwischen Mai 2017 und Februar 2019 etwa 89 Prozent aller Bauvorhaben in der Mitte oder im Norden Deutschlands umgesetzt worden und nur etwa 11 Prozent in Süddeutschland. Nach Informationen des Umweltministeriums betrug am Ende des ersten Quartals des Jahres 2019 die Anzahl der Windenergieanlagen in Baden-Württemberg 719; es wurden in diesem Quartal keine neuen Anlagen in Betrieb genommen. Allerdings würden sich aktuell fünf Windparks mit insgesamt 20 Anlagen im Bau befinden, die nach Auskunft des Ministeriums entweder noch im laufenden oder im kommenden Jahr in Betrieb genommen werden sollen. Vonseiten des Ministeriums hieß es ebenfalls, dass man daran arbeiten werde, den Ausbau der Windkraft im Land wieder zu verstärken. Dies hätten im Ausschuss insbesondere die Regierungsfraktionen und die SPD begrüßt, während die AfD und die FDP/DVP hier Bedenken geäußert hätten.

Um die Genehmigungsbehörden, die dafür zuständig sind, die Errichtung neuer Windkraftanlagen zu prüfen, in ihrer Arbeit zu unterstützen, habe die Landesregierung verschiedene Handreichungen erstellt. Ziel dabei sei es auch, die Dauer dieser Genehmigungsverfahren zu verkürzen, wodurch allerdings die Rechte der Betroffenen beschnitten werden könnten. Zudem gebe es seit diesem Jahr eine Internetplattform, auf der sich neben den Behörden auch die Bürger über gesetzliche Regelungen und Erlasse informieren könnten.

Nicht alle zunächst geplanten Windkraftanlagen würden auch tatsächlich gebaut. Zwischen Januar 2015 und September 2017 seien das nach Informationen des Umweltministeriums etwa 300 Anlagen gewesen. Bei rund einem Drittel war Artenschutz der Grund dafür, dass das Bauvorhaben nicht umgesetzt wurde, und bei etwa fünf Prozent der Denkmalschutz. Zwar hätte in Baden-Württemberg noch keine Windkraftanlage zurückgebaut werden müssen, so Dr. Grimmer, es gebe jedoch viele Auflagen, die den Betrieb einer solchen Anlage zeitweise einschränken würden. Dies sei beispielsweise ein eingeschränkter, schallreduzierter Betrieb in der Nacht, um die für diese Stunden geltenden strengeren Lärmschutz-Richtwerte einzuhalten. Außerdem würden Anlagen bei bestimmten Witterungen mit Fledermausflug abgeschaltet, damit die Tiere nicht mit den Rotorblättern kollidieren. Dasselbe gelte für die Erntezeit, wenn die Flächen rund um die Windkraftanlagen attraktiv seien für Greifvögel auf Nahrungssuche.

Befürchtungen bezüglich des Artenschutzes und wegen eventueller Lärmbelastung seien auch Gründe, aufgrund derer sich vor Ort Widerstand gegen neue Windkraftanlagen formiere. "Solche Bedenken müssen ernst genommen werden", betonte der Ausschussvorsitzende abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilungen 93/2019 - 10. Oktober 2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2019

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