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BADEN-WÜRTTEMBERG/1148: Einstellung des "Wartezeitenverzeichnisses" (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 100/2019

Nach Einstellung des "Wartezeitenverzeichnisses":

Verkehrsausschuss befürchtet: Zuganschlüsse könnten bald noch schlechter erreicht werden


Stuttgart. Für Dezember dieses Jahres hat die DB Netze AG angekündigt, das bisherige Verfahren der Anschlusssicherung im Zugverkehr auf Basis eines sogenannten "Wartezeitenverzeichnisses" einzustellen. Ab 15.12.2019 sollen ausschließlich die Betreiber der jeweiligen Strecken verantwortlich sicherstellen, dass Fahrgäste ihre Anschlusszüge erreichen können - auch an Knotenbahnhöfen, die von mehreren Betreibern angesteuert werden. "Bei der Bewertung von Pünktlichkeit ist das Erreichen von Anschlüssen ein wichtiges Kriterium", erklärte Karl Rombach (CDU), der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr. In seiner Sitzung am Mittwoch, 6. November 2019, beschäftigte sich der Verkehrsausschuss deshalb auf Antrag der CDU-Fraktion mit Möglichkeiten, wie das Landesverkehrsministerium auch unter veränderter Zuständigkeit Nutzerinformationen und Anschlusssicherung im Zugverkehr sicherstellen will.

Der Ausschussvorsitzende teilte mit, dass die DB Netz AG das Land und die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) über die Änderung in Kenntnis gesetzt habe. "Diese Änderung stieß auf einhellige Ablehnung", so Rombach. Der Ausschuss befürchte, dass auf die betroffenen Leitstellen erheblicher Mehraufwand zukomme und sich die Sicherheit der Reisenden, ihren Anschlusszug zu bekommen, dennoch spürbar verschlechtern könnte. Die Mitglieder des Verkehrsausschusses äußerten Bedenken, dass es insbesondere bei der Vielzahl gering verspäteter Züge mit planmäßigen Anschlüssen, für die es nur eine kurze Umsteigezeit gebe, schwierig werden könnte, den jeweiligen Anschluss sicher zu erreichen. Laut Rombach teilt das Verkehrsministerium diese Befürchtung, habe aber in der Sitzung es auch als Chance bezeichnet, sich mit der NVBW auf ein neues Verfahren zu verständigen. In allen anderen Bundesländern habe sich die DB Netze bereits aus dieser Aufgabe zurückgezogen.

Der Ausschuss habe die Landesregierung aufgefordert, hierbei eine starke Rolle zu übernehmen, so Rombach. Durch die Tatsache, dass seit Juni 2019 noch mehr Zugbetreiber auf den Strecken in Baden-Württemberg unterwegs seien, habe sich die Anschlusssicherung schon verkompliziert. Der Ausschuss habe große Befürchtungen geäußert, dass ein Betreiber nicht auf die verspäteten Züge anderer Betreiber warten könne. "Diese Gefahr sieht das Ministerium jedoch nicht", erklärte der Ausschussvorsitzende. Schließlich liefe dieser Anbieter dadurch Gefahr, dass die anderen Betreiber auch nicht auf seine Züge warten würden. "Ein konsequentes Nicht-Abwarten von Anschlüssen könnte sich negativ auf die Kundenzufriedenheit auswirken", so Rombach weiter. Der Verkehrsausschuss sehe die Landesregierung nicht nur in der Pflicht, er traue es ihr auch zu, für die Zugreisenden in Baden-Württemberg eine Anschlussregelung mit funktionierender Meldekette auf die Beine zu stellen.

In Sachen Pünktlichkeit gebe es darüber hinaus noch eine weitere Änderung. Künftig würden Züge bereits als verspätet gelten, wenn sie vier Minuten nach ihrer planmäßigen Ankunft am Zielbahnhof eintreffen. Bisher galt ein Zug als pünktlich, wenn er weniger als sechs Minuten verspätet war. Dabei sei jedoch häufig das kuriose Problem aufgetreten, dass ein Zug per Definition zwar als pünktlich gegolten habe, die Reisenden ihre Anschlusszüge aber trotzdem verpasst hätten. "Die Chance, Anschlüsse zu bekommen, ist mit dieser Neuregelung gestiegen", so der Vorsitzende Rombach.

Außerdem befasste sich der Verkehrsausschuss, ebenfalls auf Antrag der CDU, mit Lang-Lkw und der Frage, ob diese ein Modell zur CO2-Reduktion sein könnten. Wie der Ausschussvorsitzende mitteilte, sei zum 1. Oktober dieses Jahres eine neue Regelung in Kraft getreten, die Lang-Lkw mit einer Gesamtlänge von bis zu 17,80 Metern erlaube, das gesamte Streckennetz in Baden-Württemberg zu benutzen. Für Lkw, die länger seien, werde derzeit eine Zulassung für alle Straßen geprüft. Aufgrund ihrer Länge und ihres Gewichts befürchteten Kommunen allerdings höhere Sanierungskosten und Ausbaumaßnahmen in der Verkehrsinfrastruktur. Eine Studie habe gleichzeitig ergeben, so Rombach, dass Fahrten mit Lang-Lkw im Vergleich zu kürzeren Lkws zu einem Rückgang von CO2-Emissionen führen würden, dieser Rückgang jedoch relativ gering sei. Ziel der Landesregierung sei es daher, mehr Güter auf die Schiene und das Binnenschiff zu verlagern.

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Quelle:
Pressemitteilungen 100/2019 - 6. November 2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2019

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