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BADEN-WÜRTTEMBERG/1149: "Zukunft der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit" (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 101/2019

In der Sitzung am 6. November

Europaausschuss im Gespräch mit Staatsrätin Erler zum Thema "Zukunft der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit"


Stuttgart. Der Ausschuss für Europa und Internationales hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 6. November 2019, mit Staatsrätin Gisela Erler zum Thema "Zukunft der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (INTERREG) in der Förderperiode 2021 bis 2027" ausgetauscht. "Die Staatsrätin hat uns Einblicke in den Stand der Planungen für die kommende Förderperiode gegeben", so der Vorsitzende des Gremiums, Willi Stächele (CDU).

Stächele betonte, dass von Baden-Württemberg und seinen Nachbarn Europa gelebt werde. Das wurde beim Austausch im Gremium deutlich. Über elf Millionen Menschen sind durch Rhein und Bodensee verbunden. "Globale Herausforderungen machen nicht an Grenzen halt", unterstrich Willi Stächele.

Staatsrätin Erler hob die ungeheure Wirtschaftskraft der Grenzregionen hervor. Es gebe 100.000 Menschen, die täglich die Grenzen überquerten. Gerade auch zum Abbau der Grenzhindernisse gebe es diese Programme. Die neue Förderperiode betreffend sagte Erler, dass es bislang noch keine Gewissheit über die Mittelausstattung gebe, da die EU ihrem Zeitplan hinterherhinge. Dies sei dem Brexit und allem was dazu gehört geschuldet. So werde der Haushalt wohl erst in der zweiten Hälfte 2020 verabschiedet. Es könne aber davon ausgegangen werden, dass sich die Höhe der Fördersumme nicht wesentlich verändern werde. Derzeit liege sie bei 250 Millionen Euro für alle Programme.

Die neuen strategischen Leitlinien des Förderprogramms INTERREG Oberrhein 2021-2027 seien nun vorgelegt worden und es bestünde die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die strategischen Leitlinien für das Programm verfolgen fünf definierte politische Ziele. An erster Stelle steht ein intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels. Es folgt das Ziel eines grüneren, CO2-armen Europas durch die Förderung von sauberen Energien und einer fairen Energiewende, von grünen und blauen Investitionen, der Kreislaufwirtschaft, der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und des Risikomanagements. Drittens wird ein stärker vernetztes Europa gefordert und auf Platz vier folgt ein sozialeres Europa. Das fünftwichtigste Ziel lautet "bürgernahes Europa".

Die Politikziele gelten für alle Projektziele. Bei den Beratungen im Ausschuss sei indes hervorgehoben worden, dass Kleinprojekte nicht auf die großen Ziele definiert werden müssten, so Willi Stächele. Beim Thema Entbürokratisierung habe sich leider weniger getan als gewünscht. Stächele: "Man braucht Beratung, wenn man gefördert werden will."

Vorsitzender Stächele richtete anschließend kurz den Blick auf die Entsenderichtlinie: "Es muss ein grenznaher Bereich definiert werden, in dem man Erleichterungen hinbekommt. Wir machen den Europa-Gedanken kaputt, wenn es im Kleinen nicht funktioniert", gab Stächele zu Bedenken. Es gab aus seiner Sicht aber auch einen Grund zur Freude: "Ab 1. Januar 2021 kann das Elsass wieder eigene Identität zeigen." Mit der Gründung einer 'Europäischen Gebietskörperschaft Elsass' werde ab diesem Datum eine faktische Fusion zwischen den Départements Haut-Rhin und Bas-Rhin vollzogen. Die Gebietskörperschaft werde über erweiterte Kompetenzen verfügen. "Dadurch kann das Elsass auch innerhalb der neuen Region Grand Est seine kulturelle Besonderheit bewahren und pflegen", so der Ausschussvorsitzende.

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Quelle:
Pressemitteilungen 101/2019 - 6. November 2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2019

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