Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


BADEN-WÜRTTEMBERG/1160: Ende der Schriftformpflicht in 112 Rechtsvorschriften (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 02/2020

Innenausschuss stimmt für Ende der Schriftformpflicht in 112 Rechtsvorschriften

Erleichterung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Behörden


Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg schreitet mit dem Abbau bürokratischer Hürden weiter voran und baut zugleich die Digitalisierung in der Verwaltung weiter aus. Der Innenausschuss des Landtags stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch, 22. Januar 2020, einstimmig für den Gesetzentwurf zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse. "Das Gesetz sieht vor, dass in 112 landesrechtlichen Regelungen die Pflicht zur Schriftform ersatzlos gestrichen wird oder neben der Papierform auch die elektronische Alternativen möglich sind", sagte der Vorsitzende des Gremiums Karl Klein (CDU). "Damit werden für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Behörden nicht nur Verwaltungsverfahren erleichtert, sondern es werden zugleich Kosten und Arbeitsaufwand reduziert."

Der Gesetzgeber hatte die Landesregierung damit beauftragt, dem Landtag unter anderem zu berichten, in welchen Anordnungen des Landes auf die Schriftform verzichtet werden kann. Daraufhin seien 1.405 Normen mit Schriftformerfordernis überprüft worden. Die Überprüfung habe ergeben, dass in 449 Fällen schriftliche Ausfertigungen mit händischer Unterschrift nicht notwendig seien. Bei 420 weiteren Regelungen könnten nach Auffassung der Landesregierung neben der schriftlichen Form auch elektronische Alternativen zugelassen werden. Der Gesetzentwurf sei der erste Schritt, weitere Änderungen wolle die Landesregierung in mehreren Schritten umsetzen, so der Ausschussvorsitzende.

Mit dem Gesetz solle die bisherige Pflicht zur Schriftform in 17 Rechtsvorschriften des Landes ersatzlos gestrichen werden. Dadurch sei die Einhaltung einer bestimmten Form nicht mehr erforderlich. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden könnten Verfahren künftig mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch abwickeln. Bei 89 weiteren Rechtsvorschriften solle künftig neben der Briefform auch die digitale Kommunikation möglich sein. Die Verfahrensabwicklung müsse jedoch schriftlich oder elektronisch erfolgen, eine mündliche oder telefonische Form sei ausgeschlossen. "Die Regelung schriftlich oder elektronisch ist technikoffen. Sie schließt sowohl die derzeit bekannten und praktikablen elektronischen Verfahren als auch künftige, derzeit noch unbekannte Verfahren mit ein", sagte Karl Klein.

Mit dem Gesetz sollen nach Angaben des Vorsitzenden insgesamt 112 Rechtsvorschriften in 56 Gesetzen und Rechtsverordnungen geändert werden. Dies betrifft unter anderem Artikel im Landeseisenbahngesetz, im Bestattungsgesetz, im Landesmediengesetz, im Landesglücksspielgesetz, in der allgemeinen Bergpolizeiverordnung, im Straßengesetz, im Bildungszeitgesetz und in der Akkordeonlehrkräfteverordnung.

Die Zweite Beratung des Gesetzentwurfs ist in der Plenarsitzung am 5. Februar 2020 vorgesehen.

*

Quelle:
Pressemitteilungen 02/2020 - 22. Januar 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Haus des Landtags,
Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711/2063-0
Telefax: 0711/2063-299
E-Mail: Post@Landtag-bw.de
Internet: http://www.landtag-bw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang