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BADEN-WÜRTTEMBERG/1183: Leitlinien zum Wohnungsbau (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 28/2020

Anhörung zur "Blauen Broschüre":

Wirtschaftsausschuss berät über die Leitlinien zum Wohnungsbau in Baden-Württemberg in Hybridsitzung


Stuttgart. Im Rahmen einer außergewöhnlichen Anhörung, bei der nahezu alle Teilnehmer per Videokonferenz zugeschaltet waren, hat sich der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau am Mittwoch, 18. März 2020, mit dem Programm "Wohnungsbau BW 2020/2021" im Umfang von 250 Mio. Euro pro Jahr befasst. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP) mit. "Wir brauchen geeignete Rahmenbedingungen zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, vor allem genügend baureife Flächen, um die noch immer erheblichen Wohnraumbedarfe stillen zu können", so Schweickert. Deshalb sei es wichtig gewesen, dass sich der Ausschuss auch in der aktuellen Corona-Krise mit den Herausforderungen des Wohnungsbaus im Austausch mit den Experten beschäftigt hat. "Gerade in Krisenzeiten kommt der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum eine Schlüsselrolle zu. Der intensive Austausch im Ausschuss ist deshalb auch am heutigen Tag richtig und wichtig gewesen.", so Dr. Schweickert.

Wie der Ausschussvorsitzende mitteilte, basiere das nun vorgestellte Programm auf den Beratungen in der Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg, die aus ca. 50 Vertreterinnern und Vertretern der Wohnungs- und Kreditwirtschaft, der kommunalen Spitzenverbände, des Natur- und Umweltschutzes sowie der im Landtag vertretenen Fraktionen bestehe. Das Wirtschaftsministerium wolle mit diesem Programm, bekannt als "Blaue Broschüre", unter anderem die Attraktivität der Förderangebote für den sozialen Wohnungsbau steigern. Ziel sei, es, besonders für die sozial Schwächeren der Gesellschaft Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Dr. Schweickert zufolge seien laut einer Studie der Prognos AG zum Wohnraumbedarf in Baden-Württemberg aus dem Jahr 2017 in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt 88.000 Wohnungen zu wenig gebaut worden. Zusätzlich zu diesen fehlenden Wohnungen müssten bis 2020 jährlich 54.000 sowie von 2021 bis 2025 jährlich 43.000 neue Wohnungen gebaut werden, um den Bedarf zu decken. Ein zentrales Problem des Wohnungsbaus sei jedoch der Mangel an verfügbaren Flächen, sodass die Grundstückskosten stark gestiegen seien. Hier seien die Städte und Kommunen in der Pflicht, mehr Flächen für den Wohnungsbau auszuweisen.

Der Ausschuss sei sich darüber einig gewesen, dass bezahlbarer Wohnraum wichtig sei, um Fachkräfte anzuwerben und diese auch zu halten. Hierbei solle die neue Förderlinie Mitarbeiterwohnen die Unternehmen unterstützen. Baden-Württemberg sei hier das erste Bundesland, das diese Unterstützung einführe. Die Regelungen des neuen Programms "Wohnungsbau BW 2020/2021" sollen zum 1. April 2020 in Kraft treten.

Abschließend zeigte sich der Ausschussvorsitzende Dr. Schweickert erleichtert über die gelungene Umsetzung des neuen Formats, das überhaupt zum ersten Mal in der Geschichte des baden-württembergischen Landtags eingesetzt wurde. In dieser Hybridsitzung wurden die Experten und Ministeriumsvertreter bewusst per Videokonferenz zugeschaltet und auch den Ausschussmitgliedern stand es frei, ob Sie vor Ort oder per Videostream teilnehmen wollten. Der Dank gelte dabei auch den Mitarbeitern des Landtags, die sehr kurzfristig die technische Umsetzung der Digitalisierung ermöglicht hatten. Den kritischen Stimmen im Vorfeld der Anhörung, die Sitzung des Wirtschaftsausschusses überhaupt stattfinden zu lassen, begegnete der Vorsitzende mit dem innovativen Sitzungsformat der Hybridsitzung, welches auf die physische Präsenz der Ausschussmitglieder, Experten und Mitarbeiter nahezu vollständig verzichtet. Gleichzeitig wurde dadurch aber die Arbeits- und Beschlussfähigkeit des Wirtschaftsausschusses sicherstellt. Auch für die wenigen anwesenden Mitglieder des Ausschusses fand die Sitzung unter den Vorgaben des Landtagspräsidiums sowie den Empfehlungen des Robert Koch Instituts statt. Beispielsweise waren im Anna-Blos-Saal ein Abstand von über zwei Metern gewährleistet sowie präventive Hygienemaßnahmen parat.

Die in dieser Sitzung gemachten Erfahrungen und die daraus resultierenden Verbesserungsvorschläge werden nach Angaben des Vorsitzenden nun besprochen und bilden die Grundlage für die weitere digitale Zukunft der Arbeit des Landtags und seiner Ausschüsse.

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Quelle:
Pressemitteilungen 28/2020 - 19. März 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2020

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