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BADEN-WÜRTTEMBERG/766: Interfraktioneller Antrag zur Situation der Heilmittelerbringer im Land (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 034/2012

Interfraktioneller Antrag zur Situation der Heilmittelerbringer im Land
Sozialausschuss begrüßt Erleichterungen in der Abrechnungspraxis von Heilmittelverordnungen



Stuttgart. Der Rahmenvertrag zwischen den Berufsverbänden der Physiotherapeuten und der AOK Baden-Württemberg, der den Heilmittelerbringern die Möglichkeit eröffnet, innerhalb bestimmter Grenzen selbstständig fehlerhafte Verordnungen zu korrigieren, wird vom Landtag als "erster Schritt" begrüßt. Einem entsprechenden interfraktionellen Antrag von CDU, Grünen, SPD und FDP/DVP hat der Sozialausschuss auf seiner Sitzung am Donnerstag, 22. März 2012, einstimmig zugestimmt.

Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, mitteilte, wird die Landesregierung in dem angenommen Antrag zudem ersucht, mit der AOK weitere Wege zu suchen, wie offensichtlich unbeabsichtigt fehlerhafte Verordnungen vor der Abrechnung berichtigt werden können, damit dem Heilmittelerbringer seine Leistung von der Krankenkasse vergütet wird. Die Ausschussmitglieder seien sich darin einig, dass die Abrechnungspraxis für die Heilmittelerbringer erleichtert werden müsse. Dabei sehe der Ausschuss vor allem die Krankenkassen gefordert, so Mielich.

Wie die Ausschussvorsitzende abschließend ausführte, beklagen die Heilmittelerbringer, also insbesondere Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden, eine verstärkte Prüfpflicht von Heilmittelverordnungen, bei der selbst kleine Abweichungen zu einer Zurückweisung der Verordnung und damit zu einer Verweigerung der Leistungsvergütung führen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 034/2012 vom 22.03.2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2012