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BADEN-WÜRTTEMBERG/768: EU-Vorhaben für eine umfassende Neuregelung des Datenschutzrechts begrüßt (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 040/2012

Ständiger Ausschuss begrüßt EU-Vorhaben für eine umfassende Neuregelung des Datenschutzrechts
Auf Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten soll geachtet werden



Stuttgart. Die Initiative der Europäischen Kommission, das europäische Datenschutzrecht angesichts grundlegender Herausforderungen durch Globalisierung und technologischen Fortschritt zu modernisieren, wird vom Ständigen Ausschuss grundsätzlich begrüßt. Einem entsprechenden Antrag von Grünen und SPD stimmte der Ausschuss nach Angaben dessen Vorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Dr. Stefan Scheffold, einmütig zu. In dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, den Gesetzgebungsprozess unterstützend zu begleiten und bestehende Konfliktbereiche zwischen europäischem Recht und dem nationalen Datenschutz zu identifizieren und auszuräumen. Der Bundesrat wird sich mit dem EU-Vorhaben am morgigen Freitag, 30. März 2012, befassen.

Laut Scheffold wird die Landesregierung in dem einstimmig verabschiedeten Antrag außerdem gebeten, sich im Bundesrat und gegenüber der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die Datenschutzreform den Mitgliedstaaten trotz der geplanten europäischen Vollharmonisierung Gestaltungsspielräume lässt. Dadurch solle das hohe Datenschutzniveau in Deutschland und in Baden-Württemberg auch in Zukunft gesichert werden.

"Aus Sicht der Oppositionsfraktionen bedeutet das Vorhaben der Kommission indes einen Eingriff in innerstaatliche Datenschutzregeln und berührt somit das Subsidiaritätsprinzip", erklärte Scheffold. CDU und FDP/DVP hätten deshalb einen eigenen Antrag eingebracht, in dem die Landesregierung ersucht wird, auf die Erhebung einer Subsidiaritätsrüge hinzuwirken. Dieser Antrag sei jedoch mehrheitlich abgelehnt worden, so Scheffold.

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Quelle:
Pressemitteilungen 040/2012 vom 29.03.2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2012