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BADEN-WÜRTTEMBERG/778: 276 Fälle von Enkeltrickbetrug in Baden-Württemberg (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 069/2012

276 Fälle von Enkeltrickbetrug in Baden-Württemberg im Jahr 2011



Stuttgart. Im Jahr 2011 sind in Baden-Württemberg 276 vorwiegend ältere Menschen Opfer des sogenannten Enkeltrickbetrugs geworden. Dabei gaben sich Trickbetrüger gegenüber den Geschädigten als nahe Verwandte aus, berichteten von vermeintlichen existenziellen Nöten und baten um Geld, das sie dann von einer weiteren Person abholen ließen. Der Schaden beläuft sich in den 276 Fällen auf knapp 430.000 Euro. Mit diesen Zahlen hat sich der Innenausschuss des Landtags am Mittwoch, 13. Juni 2012, anlässlich der Beratung eines SPD-Antrags befasst.


Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Walter Heiler, mitteilte, weist die Polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2002 elf solche Fälle aus. In den letzten zehn Jahren hätten sich die Fallzahlen vervielfacht. Da es sich bei Enkeltrickbetrug in der Regel um Serienstraftaten handle, seien die Entwicklung der Fallzahlen ebenso wie die Aufklärungsquote Schwankungen unterworfen. 2011 sei von den 276 Fällen knapp ein Drittel aufgeklärt worden. Außerdem gebe es wohl eine hohe Dunkelziffer, weil Opfer aus Scham keine Anzeige erstatteten, so der Ausschussvorsitzende.

Für die Aufklärung solcher Straftaten ist es laut Heiler entscheidend, die Telekommunikation zwischen Tätern und Opfern sowie zwischen den unterschiedlichen Tatbeteiligten nachzuvollziehen. Dies sei allerdings sehr häufig unmöglich, weil die Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten überhaupt nicht oder nicht mehr zur Verfügung stellen könnten. Um die Aufklärungsmöglichkeiten zu verbessern, plädierten Staatsanwaltschaften und Polizei im Land für eine rechtliche Verpflichtung, Verbindungsdaten zu speichern, so Heiler. Diese Verpflichtung müsste mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung in Einklang stehen. Die Ermittlungsbehörden seien darüber hinaus der Auffassung, dass diese Maßnahme allein nicht sämtliche Ermittlungsprobleme lösen könne. Die Tatsache, dass die Aktionen hauptsächlich aus dem osteuropäischen Ausland gesteuert würden und dafür häufig wechselnde Mobiltelefone mit unter falschen Namen erworbenen Prepaid-Karten zum Einsatz kämen, erschwerten auch künftig die Ermittlungen.

Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden veranlasst das Landeskriminalamt eine Koordination zwischen den beteiligten Dienststellen oder prüft die Bildung von Ermittlungskooperationen, wenn die vorliegenden Erkenntnisse auf eine Verbrechensserie oder Tatzusammenhänge hindeuten. So sei es durch eine Zusammenarbeit der Landespolizeidirektion Karlsruhe mit dem Bundeskriminalamt, der Polizeihauptkommandantur Warschau und den Dienststellen anderer Bundesländer gelungen, bundesweit 303 Fälle von Enkeltrickbetrug mit einem Schaden von zirka 2,1 Millionen Euro aufzuklären. Schließlich setze die polizeiliche Kriminalprävention auf Informationsmaterialien, Veranstaltungen und Vorträge, um die potenziellen Opfer über die Vorgehensweisen der Täter zu informieren.

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Quelle:
Pressemitteilungen 069/2012 vom 13.06.2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2012