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BADEN-WÜRTTEMBERG/838: Umweltausschuss stimmt mehrheitlich dem Gesetzentwurf zum Klimaschutz zu (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 120/2013

Gesetzentwurf zur Förderung des Klimaschutzes im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Umweltausschuss stimmt mehrheitlich dem Gesetzentwurf zum Klimaschutz zu



Stuttgart. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 11. Juli 2013, mit den Stimmen der Regierungsfraktionen dem Gesetzentwurf zur Förderung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg zugestimmt. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller, mitteilte, seien vor der Abstimmung eine Reihe von Änderungsanträgen behandelt worden. Mehrheitlich angenommen wurde dabei ein Antrag von Grünen und SPD, der darauf abzielt, den Landtag vor Beschlussfassungen zum Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) einzubinden. "Der Landtag nimmt jetzt beim IEKK keine Statistenrolle mehr ein, sondern ihm wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben", so Müller.


Die CDU-Fraktion hatte allerdings weitergehend gefordert, das IEKK "mit Zustimmung des Landtags" auf den Weg zu bringen. "Dieser Änderungsantrag zur Parlamentsbeteiligung hat im Ausschuss indes keine Mehrheit gefunden", berichtete Ulrich Müller. Mit den Stimmen von Grün/Rot seien weitere Änderungsanträge von CDU und von FDP/DVP ebenfalls abgelehnt worden. Diese bezogen sich auf Vollzugshilfen, die der Landkreistag vor Inkrafttreten einzelner Gesetzesbestimmungen vorgeschlagen hatte sowie auf die Rolle der Regierungspräsidien. "Nach dem Verlauf der Sitzung ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich bis zur Verabschiedung des Gesetzes am Mittwoch, 17. Juli 2013, Regierung und Opposition in einigen Dissenspunkten noch aufeinander zubewegen", so Müllers Einschätzung.

"Mit dem Klimaschutzgesetz soll ein angemessener Beitrag zum Klimaschutz und zu einer nachhaltigen Energieversorgung geleistet werden", betonte Müller. "Durch die Festlegung verbindlicher Ziele zur Treibhausgasemissionsminderung und die Regelung notwendiger Umsetzungsinstrumente erhält der Klimaschutz im Land eine konkretisierende gesetzliche Grundlage." Das Gesetz sei insofern bemerkenswert, da mit ihm ein politisches Ziel zu einer Norm erhoben werde, wie der Ausschussvorsitzende darlegte. Das Gesetz biete eine Grundlage für die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen. Wesentlicher Inhalt des Klimaschutzgesetzes (KSG BW) sei die Vorgabe eines Treibhausgasemissionsminderungsziels für Baden-Württemberg. "So sollen die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 25 Prozent und bis 2050 um 90 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden", erläuterte Müller. Ergänzt werde dieses Ziel durch einen allgemeinen Klimaschutzgrundsatz.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sei die Verabschiedung eines Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes vorgesehen, das die Klimaschutzziele mit Sektorzielen, Handlungsfeldzielen sowie Strategien und Maßnahmen hinterlege, wie Müller darlegte. "Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz in ihrem Organisationsbereich sowie die allgemeine Verpflichtung für jedermann, zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beizutragen, sind weitere Elemente des Gesetzes", erläuterte der Ausschussvorsitzende. "Monitoring und Klimaschutzbeirat begleiten die Umsetzung der Strategien und Maßnahmen."

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Quelle:
Pressemitteilungen 120/2013 vom 11.07.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2013