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BREMEN/008: Einstellung der verdachtslosen Ausforschung binationaler Ehepaare gefordert (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE. in der Bremischen Bürgerschaft - 4. Juni 2012

"Grundrechtswidriger Angriff auf Kernbereich privater Lebensgestaltung"

Rolf Gössner fordert unverzügliche Einstellung der verdachtslosen Ausforschung binationaler Ehepaare



Ende Mai 2012 hat das Verwaltungsgericht Bremen in einer Eilentscheidung die verdachtsunabhängige Befragung von binationalen Ehepaaren mithilfe eines umfangreichen Fragebogens für unzulässig erklärt. Mit der getrennten Befragung der Ehepartner will die Ausländerbehörde Widersprüche aufdecken, die auf eine vermeintliche 'Scheinehe' schließen lassen. Nun hat das Verwaltungsgericht diese in Bremen gängige Befragungspraxis zur 'Scheinehe-Ermittlung' für illegal erklärt, weil sie nicht durch ein Gesetz oder eine wirksame Einwilligung der zu Befragenden gedeckt sei.

Angesichts dieses eindeutigen Gerichtsbeschlusses fordert Rolf Gössner, parteiloser Vertreter der Fraktion DIE LINKE in der Innendeputation, "die unverzügliche Einstellung der verdachtslosen Ausforschung binationaler Ehepaare sowie die ersatzlose Vernichtung sämtlicher Befragungsunterlagen." Gössner weiter: "Es ist ein Skandal, dass in der Freien Hansestadt Bremen ein solch inquisitorisch anmutender und geheim gehaltener Fragenkatalog bereits seit längerem zur verdachtslosen Ausforschung in Gebrauch ist. Solche Praktiken sind grundrechtswidrig und ein Angriff auf den Kernbereich privater Lebensgestaltung."

Der Fragebogen, der als 'Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch' eingestuft war, enthält detaillierte intime Fragestellungen zum Kennenlernen und täglichen Miteinander, zu Rollenverteilung und persönlichen Vorlieben, zu Wohnung, Arbeit, Familie und Freunden, Religionsausübung und weiteren persönlichen Themen, die bis hinein in das Schlafzimmer der Eheleute reichen.

Mit den Antworten auf diese 116 teils intimen Fragen zum Privatleben entstehen laut Rolf Gössner "regelrechte Persönlichkeitsprofile der Betroffenen, die zu einer tief greifenden Verletzung von Persönlichkeitsrechten und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung führen. Außerdem kann es bei gewissen Widersprüchlichkeiten in den Antworten der Eheleute zu weiteren gravierenden Folgen kommen, wie etwa zu Wohnungsdurchsuchungen, wie dies auch im vorliegenden Fall unzulässigerweise geschehen ist."

Von Freiwilligkeit der Befragung könne keine Rede sein, so sieht es auch das Gericht, wenn die unter massivem Druck stehenden Betroffenen den Eindruck haben müssen, sie hätten keine andere Wahl, als die Fragen zu beantworten, um die begehrte Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs zu erhalten. Punktuelle Kontrollen und Überprüfungen seien jedenfalls nur im Fall eines konkret begründeten Anfangsverdachts hinsichtlich einer Scheinehe zulässig.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Juni 2012
Fraktion DIE LINKE. in der Bremischen Bürgerschaft
Doris Achelwilm - Pressesprecherin
Tiefer 8, 28195 Bremen
Telefon: 0421 / 20 52 97 50, Fax: 0421 / 20 52 97 10
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2012