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HAMBURG/2078: Endlich Rechtssicherheit - Linke stimmt Passivraucherschutzgesetz zu (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 13. Juni 2012

Endlich Rechtssicherheit: LINKE stimmt Passivraucherschutzgesetz zu



In der heutigen Debatte der Hamburgischen Bürgerschaft über das Passivraucherschutzgesetz bekräftigte Kersten Artus, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, dass es mit dem neuen Gesetz künftig einen umfassenderen Nichtraucherschutz als zuvor gebe: "Das möchten wir mit unserer Zustimmung auch unterstützen."

Die Auseinandersetzung um das Passivraucherschutzgesetz müsse endlich beigelegt werden, meint Artus: "Seit ich der Bürgerschaft angehöre - und auch schon davor - befassen wir uns immer wieder mit dem Nichtraucherschutz. Die Hauptverantwortung dafür tragen CDU und GAL, weil sie in ihrer Regierungszeit ein nicht rechtssicheres Gesetz beschlossen haben. Es war wettbewerbsverzerrend - worauf die Linksfraktion im Übrigen auch stets hingewiesen hat."

Das neue Passivraucherschutzgesetz sei ein Schritt in die richtige Richtung: "Wir geben unsere Zustimmung zu dem vorgelegten Gesetzentwurf - auch vor dem Hintergrund, dass es künftig für die etwa 10.000 Glücksspielsüchtigen eine neue Regelung geben wird. Mit dem neuen Gesetz wird nämlich auch das Rauchen in den 400 Spielhallen Hamburgs verboten."

Die Gesellschaft habe sich erstaunlich und weitgehend einvernehmlich gewandelt. "Es ist heute nicht mehr normal, überall zu qualmen. Restaurants, Schulen, Betriebe, Wartezimmer auf den Ämtern, Bahnhöfe und Züge sind rauchfrei. Das ist ein ziviler Fortschritt, der einen unschätzbaren gesundheitlichen Wert hat. Das ist den Nichtraucherschutzgesetzen zu verdanken. Und deswegen ist es wichtig, dass Hamburg endlich wieder eines bekommt. Eines, das rechtssicher ist. DIE LINKE ist zu der Auffassung gelangt, dass das Gesetz, dem der Gesundheitsausschuss am 16. Mai zugestimmt hat, rechtssicher ist."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 13. Juni 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2012