Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


HAMBURG/3580: Flüchtlingsunterkunft Fiersbarg - Ein begrüßenswertes Urteil (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 18. April 2016

Flüchtlingsunterkunft Fiersbarg: Ein begrüßenswertes Urteil


Das Oberverwaltungsgericht hat heute eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben und vorerst grünes Licht für die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung am Fiersbarg für bis zu 252 Geflüchtete gegeben. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Christiane Schneider, begrüßt die Entscheidung: "Man konnte fast schon verzweifeln. Wie oft haben Hamburger Gerichte im Sinne von Menschen entschieden, die sich teure Anwälte leisten können und keine Geflüchteten vor ihrer Haustür wünschen. Wie oft gegen Menschen, die dringend eine menschenwürdige Unterkunft benötigten. Das Oberverwaltungsgericht hat nun deutlich gemacht, dass die Regelung des § 246 Abs. 12, die der Gesetzgeber in das Baugesetzbuch eingefügt hat, um den Bau dringend benötigter Unterkünfte zu ermöglichen, den Bau dieser dringend benötigten Unterkünfte tatsächlich auch ermöglicht."

*

Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 18. April 2016
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
Telefon: 040/42831-2445, Telefax: 040/42831-2255
E-Mail: pressestelle@linksfraktion.hamburg.de
Internet: www.linksfraktion-hamburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. April 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang