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HAMBURG/4092: Grundrechtsverletzungen in der G20-Gefangenensammelstelle müssen aufgeklärt werden (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 21. Juli 2017

Grundrechtsverletzungen in der G20-GeSa müssen aufgeklärt werden


Eine umfassende Untersuchung der Grundrechtsverletzungen in der Gefangenensammelstelle (GeSa) in Harburg fordert die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. 100 Anwält_innen betreuten während des G20-Gipfels im Rahmen des Anwaltlichen Notdienstes mehr als 250 Menschen in der GeSa und kritisieren, dass dort "Rechte außer Kraft gesetzt und sie bei dem Versuch, in Gewahrsam genommenen Personen rechtlichen Beistand zu leisten, blockiert, beschimpft und physisch attackiert wurden".

"Wenn das zutrifft, wurden in der GeSa rechtsstaatliche Prinzipien willkürlich außer Kraft gesetzt", erklärt dazu Martin Dolzer, justizpolitischer Sprecher der Fraktion. "Den Berichten nach wurden in Gewahrsam Genommene schikaniert und Anwält_innen auch unter Anwendung von Gewalt an ihrer Arbeit gehindert. Teilweise verbrachten die in Gewahrsam Genommenen mehr als 35 Stunden ohne Richtervorführung in der GeSa. Dadurch wurde das Unverzüglichkeitsgebot verletzt. Verletzten und Epileptiker_innen wurde zum Teil dieärztliche Versorgung und/oder Medikamente vorenthalten. Die Versorgung mit Lebensmitteln und Getränken war mehr als mangelhaft, Frauen wurden Hygieneartikel verweigert. All diese Rechtsverstöße müssen lückenlos aufgearbeitet werden und politische Konsequenzen nach sich ziehen."

Einige Beispiele bisher bekannt gewordener Rechtsverstöße in der GeSa

Anwält_innen des Anwaltlichen Notdienstes kritisieren u.a., dass in der Nacht vom 6. auf den 7. Juli unter Vorwänden jeglicher Kontakt zu den in Gewahrsam Genommenen verhindert wurde. Zudem wurden viele in Gewahrsam Genommene vor und nach Anwaltsgesprächen unter vollständiger Entkleidung mit der Begründung durchsucht, dass Anwält_innen verbotene Gegenstände an ihre Mandant_innen übergeben haben könnten. Ein anwaltlicher Widerspruch dagegen endete am 8. Juli um 1:30 Uhr morgens mit der Unterbrechung des Anwaltsgesprächs durch Polizeibeamten. Die Anwältin wurde daraufhin angeschrien und mit körperlicher Gewalt aus dem Gesprächscontainer und vom Gelände der GeSa entfernt. Ihre persönlichen Gegenstände - Handy, Aufzeichnungen etc. - verblieben in der GeSa.

In einem Fall wurde am 9. Juli um ca. 3:00 Uhr morgens ein Anwalt, der seinen Mandanten bei der Vorführung vor einer Haftrichterin in der GeSa vertreten wollte, zunächst durch eine Richterin und einen Staatsanwalt angeschrien, er solle den Gerichtssaal verlassen und dann mit körperlicher Gewalt aus dem Saal gedrängt. Der betroffene Anwalt hat mittlerweile Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.

Eine verletzte junge Frau wurde am Freitag, 7. Juli, um 12 Uhr mittags mit Verdacht auf Nasenbeinbruch in die GeSa gebracht. Sie erhielt 15 Stunden lang keine Nahrung, die Verletzung wurde nicht geröntgt und behandelt. Die Betroffene wurde erst 40 Stunden nach ihrer Festnahme einem Richter vorgeführt, der sie mangels Tatverdacht aus dem Polizeigewahrsam entließ.

Auch bei zum Teil schwer verletzt in Gewahrsam Genommenen wurde das Recht auf unverzügliche, angemessene medizinische Behandlung außer Kraft gesetzt. Dies galt auch für u.a. an Epilepsie erkrankte Personen, die trotz Verweises auf ihre Erkrankungen keinen Zugang zu dringend benötigten Medikamenten erhielten. Hier wurden durch die Verantwortlichen lebensbedrohliche Folgen bewusst in Kauf genommen.

Mehrere Frauen berichten, dass ihnen u.a. unter der Begründung "Demonstrantinnen bekommen nicht ihre Tage" keine Hygieneartikel zur Verfügung gestellt wurden, obwohl sie diese benötigten. In einem Fall berichtete eine junge Frau, sie habe sich vor den Augen der Beamtinnen einen Tampon einführen müssen.

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 21. Juli 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juli 2017

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