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HAMBURG/4359: G 20-Prozess gegen Peike S. - Fragwürdiges Verfahren (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 9. Mai 2018

G 20-Prozess gegen Peike S.: Fragwürdiges Verfahren


Seit elf Monaten sitzt der 21-jährige Niederländer Peike S. bereits in Untersuchungshaft, weil er Polizeibeamte während des G20-Gipfels mit Flaschen beworfen haben soll. Im August war S. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden.

Dazu erklärt Martin Dolzer, justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: "In anderen Verfahren wurden nicht vorbestrafte Angeklagte, denen ähnliche Taten während des G20-Gipfels vorgeworfen wurden, jeweils zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Schon diese Freiheitsstrafen von meist mehr als einem Jahr auf Bewährung gingen erheblich über das übliche Strafmaß hinaus. Zudem machten die Tatzeugen im Verfahren gegen Peike S. widersprüchliche Aussagen. Vor dem Hintergrund all dieser Aspekte ist es besorgniserregend, dass die Richterin sowohl einen Antrag der Verteidigung auf Haftverschonung, wie auch die Einführung von etwaig entlastendem Videomaterial in die Verhandlung abgelehnt hat. Peike S. müsste eigentlich sofort aus der Untersuchungshaft entlassen werden."

Hohe Strafen sollten offenbar der Abschreckung von internationalem Protest bei umstrittenen Ereignissen wie dem G20-Gipfel dienen. "20 der 30 länger in U-Haft Sitzenden waren, so wie Peike S., nicht-deutsche Staatsbürger_innen, fünf waren Obdachlose. Durch ein solch unverhältnismäßiges Vorgehen werden die Versammlungsfreiheit und auch das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Frage gestellt", so Dolzer weiter. "Egal, ob die Forderungen von Olaf Scholz und Innenminister de Maizière nach harten Strafen oder ein anderer Grund die Motivation für dieses Vorgehen sind, mit fairen Verfahren und Rechtsstaatlichkeit hat das leider wenig zu tun."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 9. Mai 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2018

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