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HAMBURG/4567: City-Hof - Schwarzer Tag für den Denkmalschutz, doch es gibt Hoffnung (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft vom 28. November 2018

City-Hof: Schwarzer Tag für den Denkmalschutz - doch es gibt Hoffnung!


Überraschend teilt der Senat mit, dass die UNESCO auf Grundlage des Entwurfs eines Berichts von ICOMOS keine Einwände gegen den Abriss des City-Hofs erheben wird. "Anscheinend haben der Senat und das Auswärtige Amt viel Druck gemacht, um eine Entscheidung der UNESCO herbeizuführen. Weshalb sonst reicht lediglich ein Entwurf für eine abschließende Entscheidung des Welterbezentrums?", empört sich Heike Sudmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Zur langen Liste der Fouls des Senats in Sachen City-Hof passe, dass er noch am 16. November behauptete, keine weiteren Informationen zu haben (vgl. Drs. 21/15094, Nr. 2). Heute stellt sich aber heraus, dass der Welterbekoordinator, ein Mitarbeiter der Kulturbehörde Hamburg, am 6. November in Paris mit dem Welterbezentrum über das weitere Verfahren gesprochen hat.

Trotzdem gebe es noch Hoffnung für den Erhalt des City-Hofs, so Sudmann: "Zügig wie von Senatorin Stapelfeldt erhofft, wird es nicht weitergehen. Da die Firma August Prien noch nicht Eigentümerin des Grundstücks ist, kann ihr Abrissantrag nicht genehmigt werden. Der Senat wiederum kann den Abriss jetzt nicht beantragen, da er nicht in der Verpflichtung ist, den Neubau zu realisieren." Diese Rechtsauffassung findet sich in den Behördenakten, bis Ende der Woche muss sich der Senat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hin dazu erklären. Gegenstand dieser Anfrage (Drs. 21/15015) ist auch das Gebaren des Senats und des Welterbekoordinators.

"Die Akteneinsicht hat meine Überzeugung bestärkt, dass der Senat in Sachen City-Hof absolut unredlich vorgegangen ist und weiter vorgeht", kritisiert Sudmann. "So gab es erhebliche Bedenken in den Behörden, ob eine denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung überhaupt möglich sei. Quasi als Entwarnung findet sich dann der Hinweis in den Akten, dass die gerichtliche Überprüfbarkeit stark eingeschränkt sei, da die klageberechtigte Eigentümerin benachbarter Grundstücke die städtische Sprinkenhof GmbH sei. Nach meiner Kenntnis täuscht sich der Senat: Es gibt potenzielle Kläger_innen, die sehr wohl juristische Schritte überlegen."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 28. November 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2018

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