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HAMBURG/4686: Kritik der Genossenschaften - Erbbaurecht neu gestalten (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft vom 4. März 2019

Kritik der Genossenschaften: Erbbaurecht neu gestalten!


In einem offenen Brief haben heute die Wohnungsbaugenossenschaften gegenüber Senat und Bürgerschaft ihre Ablehnung einer Vergabe städtischer Grundstücke im Erbbaurecht dargestellt. Die derzeitigen Bedingungen würden dazu führen, dass die zu zahlende Erbpacht den Grundstückswert um das Doppelte oder Dreifache übersteigt. Um das zu finanzieren, müssten die Genossenschaften ihre Mieten erhöhen. "Die Kritik der Genossenschaften an den derzeitigen Bedingungen des Erbbaurechts teile ich", erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Heike Sudmann. "Das Erbbaurecht muss wie früher als Grundlage einer am Gemeinwohl orientierten Grundstücks- und Wohnungspolitik gestaltet werden. Die jetzigen Konditionen sind abschreckend."

Erst im Dezember 2018 hatte die Fraktion DIE LINKE beantragt, das Erbbaurecht attraktiver zu gestalten (Drs. 21/15589) - SPD, Grüne und FDP haben dieses abgelehnt. Ein älterer Antrag vom Oktober 2018, der statt des Verkaufs städtischer Flächen die Vergabe nach Erbpacht fordert, liegt noch im Ausschuss (Drs. 21/14660).

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Pressemitteilung vom 4. März 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2019

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