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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1186: Finanzausgleichsumlage für rechtmäßig erklärt (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 26. Januar 2012

Landesverfassungsgericht stärkt Solidarprinzip im kommunalen Finanzausgleich

Heinz Müller: Gute Nachricht für die kommunale Familie


Im Finanzausgleichsgesetz wurde 2010 eine Finanzausgleichsumlage eingeführt, welche von besonders steuerstarken Gemeinden erhoben wird und die finanziell schwächer ausgestatteten Kommunen zugute kommt. Diese wurde heute vom Landesverfassungsgericht für rechtmäßig erklärt. Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Heinz Müller sieht den kommunalen Finanzausgleich in M-V durch das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichts gestärkt:

"Wir sehen uns durch das Urteil bestätigt. Das Solidarprinzip zwischen den Gemeinden des Landes wird bewahrt. Dies ist aus unserer Sicht eine gute Nachricht für die kommunale Familie insgesamt."


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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2012