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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1294: Volksentscheide dürfen repräsentative Demokratie nicht aushebeln (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 23. Mai 2012

Volksentscheide dürfen repräsentative Demokratie nicht aushebeln!

Stefanie Drese: Eingehendere Beratung über mögliche Verfassungsänderung ist notwendig



Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen hat in der heutigen Landtagssitzung einen Gesetzentwurf eingebracht, der zum Ziel hat, das Unterschriftenquorum für Volksbegehren auf 60.000 und das Beteiligungsquorum bei Volksentscheiden auf ein Sechstel zu halbieren. Dazu erklärte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Stefanie Drese:

"Eine Änderung der Landesverfassung beschließt man nicht einfach mal so! Wer glaubt, dass mehr Bürgerbeteiligung dadurch erreicht wird, dass weniger Bürger einen Volksentscheid herbeiführen können, macht es sich meiner Ansicht nach zu einfach. In der Hälfte der Bundesländer gibt es z.B. höhere Unterschriftenquoren für einfache Volksbegehren als in Mecklenburg-Vorpommern. Zudem existiert bei uns im Gegensatz zu anderen Ländern bei der freien Sammlung keine Eintragungsfrist. Das bedeutet: es sind nicht in erster Linie hohe gesetzliche Hürden bei uns im Land, die dazu führen, dass ein Volksbegehren bzw. Volksentscheid scheitert oder gar nicht erst zustande kommt. Das Thema muss also differenzierter betrachtet und ausgiebig erörtert werden. Denn es kann ja auch nicht im Interesse einer lebendigen demokratischen Mitbestimmungskultur sein, dass eine aktive Minderheit ohne Weiteres die Mehrheit der Bürger dominiert. Der Parlamentarismus hat sich unserer Auffassung nach als funktionsfähig erwiesen. Plebiszitäre Elemente sind hierfür eine Bereicherung und Ergänzung, die aber das Prinzip der repräsentativen Demokratie nicht aushebeln dürfen. Der Gesetzentwurf der Grünen bedarf daher einer eingehenderen Beratung in den Ausschüssen."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Mai 2012