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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1372: Kommunale Kooperationen im Flächenland M-V unverzichtbar (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 27. August 2012

Kommunale Kooperationen im Flächenland M-V unverzichtbar

Kommunal- und Finanzpolitiker der SPD-Landtagsfraktion kündigen Antrag für die Septembersitzung des Landtags an



Die Arbeitskreise Finanzen und Innen der SPD-Landtagsfraktion M-V haben sich in der vergangenen Woche mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs zur Besteuerung der öffentlichen Hand befasst. Auch der Geschäftsführer des Landkreistages Jan-Peter Schröder und Vertreter des Finanzministeriums waren zugegen.

Aus Sicht des kommunalpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion Heinz Müller ist das Urteil eine Katastrophe: "Wir fordern seit Jahren unsere Gebietskörperschaften zu mehr Kooperation auf, um Verwaltungskosten einzusparen und Dienstleistungen für unsere Bürger bezahlbar zu halten. Wir ziehen hier mit dem Landkreistag M-V und dem Städte- und Gemeindetag M-V an einem Strang. Dieses Thema muss ausführlich öffentlich debattiert werden, deswegen bereiten wir für die Landtagssitzung im September einen entsprechenden Antrag vor."

Nach Angaben des finanzpolitischen Sprechers der SPD-Landtagfraktion Tilo Gundlack teilt die SPD-Fraktion die Bedenken der kommunalen Spitzenverbände und unterstützt die Landesregierung in dem Bemühen, eine verträgliche Lösung im Bund-Länder-Kontext zu finden: "Nur leistungsstarke Kommunen vor allem in den alten Bundesländern, die die Vorsteuer-Vorteile abschöpfen wollen, haben ein Interesse daran, dass das Urteil umgesetzt wird. In unserem bevölkerungsarmen Flächenland brauchen wir für Dienstleistungen der öffentlichen Hand die kommunalen Kooperationen ebenso wie die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern. Ich fürchte, dass wir nicht darum herumkommen, dass die sogenannten Beistandsleistungen künftig mit 19% versteuert werden. Wir unterstützen daher Finanzministerin Polzin dabei, auf Bundesebene Abmilderungen und Übergangszeiten auszuhandeln."

Hintergrund:

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs müssen Kommunen, die sich gegenseitig Dienstleistungen erbringen, künftig 19% Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Diese so genannten Beistandsleistungen waren bislang von der Umsatzsteuer befreit. Hintergrund ist eine EU-Verordnung, die verhindern will, dass die öffentliche Hand gegenüber privaten Anbietern bevorzugt wird.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. August 2012