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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1774: Neuregelung der Altschuldenhilfe für kommunale Wohnungsunternehmen (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 15. November 2013

Neuregelung der Altschuldenentlastung für kommunale Wohnungsunternehmen ist notwendig

Rainer Albrecht: Landesregierung setzt sich gemeinsam mit anderen ostdeutschen Ländern für Anschlussregelung ein



Der Landtag hat sich heute mit der im Jahr 2013 auslaufenden Altschuldenhilfe für kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften beschäftigt. Hierzu erklärt der baupolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Albrecht:

"Unsere Landesregierung setzt sich gemeinsam mit den anderen neuen Ländern gegenüber der Bundesregierung für eine geeignete Anschlussregelung für die Altschuldenhilfe kommunaler Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern ein. Die notwendige Neuregelung ist sowohl im Koalitionsvertrag von SPD und CDU in Mecklenburg-Vorpommern verankert als auch Thema bei den laufenden Koalitionsverhandlungen in Berlin. Dort haben sich Union und SPD bereits darauf geeinigt, dass das wichtige Programm 'Soziale Stadt' wieder von 40 auf 150 Millionen Euro aufgestockt werden soll.

Ohne eine geeignete Anschlussregelung zur Altschuldenentlastung muss mit einem schnellen Anstieg von Wohnungsleerständen, verbunden mit der wirtschaftlichen Gefährdung der Wohnungseigentümer, gerechnet werden. Der Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigtem Wohnraum muss deshalb zielgerichtet fortgeführt werden. Eine Neuregelung leistet damit weiterhin einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung in den neuen Ländern."


Hintergrund:

Nach dem Ende der DDR standen die Städte und Kommunen vor großen Herausforderungen in der Wohnungswirtschaft. Die schlechte Bausubstanz von Alt- aber auch von Neubauten machte umfassende Restaurierungen und Sanierungen zur Verbesserung der Lebensqualität notwendig. Die im Zuge der Herstellung der deutschen Einheit vorgenommenen Übertragungen der Altschulden auf die kommunalen Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften führten zu erheblichen finanziellen Belastungen.

Mit dem Altschuldenhilfegesetz und der Altschuldenhilfeverordnung sind die ostdeutschen Wohnungsunternehmen in die finanzielle Lage versetzt worden, in erforderliche Modernisierungs- und Verbesserungsmaßnahmen für das Wohnumfeld zu investieren. Im Rahmen des Stadtumbaus Ost hat die Altschuldenhilfe maßgeblich dazu beigetragen, dass der durch die demographische Entwicklung notwendige Rückbau von Wohnungen in den neuen Ländern durchgeführt und Wohnquartiere deutlich aufgewertet wurden.

Eine Anschlussregelung ist notwendig, da in den kommenden Jahren schätzungsweise 400.000 Wohnungen in den neuen Ländern vom Leerstand bedroht sind.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Tel.: 0385/525-23 40, Fax: 0385/525-23 20
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Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. November 2013