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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1952: Mit Nachtragshaushalt hilft das Land den Kommunen zum wiederholten Male (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 9. April 2014

5 Millionen Euro jährlich mehr für die Mecklenburgische Seenplatte, 4,8 Millionen für Rostock

Heinz Müller: Mit Nachtragshaushalt hilft das Land den Kommunen zum wiederholten Male



Der Landtag hat heute über zusätzliche Finanzhilfen des Landes für die Kommunen debattiert und einen entsprechenden Gesetzentwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2014/ 2015 beraten. Hierzu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Müller:

"Die Haushaltsituation vieler Kommunen im Land ist trotz höherer Steuereinnahmen in den vergangenen Jahren nach wie vor schwierig. Deshalb ist es richtig, dass die Koalition die Kreise, Städte und Gemeinden mit ihren Problemen nicht alleine lässt. Mit den vereinbarten Sonderhilfen in Höhe von insgesamt 160 Millionen Euro leistet das Land in den Jahren 2014 bis 2017 zum wiederholten Male direkte Hilfe. Diese Gelder sollen zur Haushaltskonsolidierung und zum Schuldenabbau eingesetzt werden, um eine Stabilisierung der Kommunalfinanzen für die Zukunft zu erreichen.

Im Einzelnen profitiert von den Mitteln z.B. die Stadt Rostock mit jährlich rund 4,8 Millionen Euro zusätzlich. Die Stadt Schwerin erhält ca. 2,2 Millionen Euro mehr, der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 5 Millionen Euro und der Landkreis Vorpommern-Greifswald 4,4 Millionen Euro.

Klar ist trotz dieser Finanzspritze, dass das Land und die Kommunen vor großen finanziellen und demographiebedingten Herausforderungen stehen. Mecklenburg-Vorpommern muss ab 2020 aufgrund der sinkenden beziehungsweise wegfallenden Finanzzuweisungen des Bundes und der Europäischen Union seine Zukunft aus eigener Kraft gestalten. Diese schwierige Aufgabe kann nur gemeinsam in einer fairen Partnerschaft zwischen dem Land und den Kommunen gemeistert werden können.

Dazu gehört auch, die Strukturen des Finanzausgleichs eingehend zu prüfen und zu überarbeiteten. Hierzu bedarf es eingehender Untersuchungen des vertikalen und horizontalen Finanzausgleichs. Die dafür notwendigen Daten stehen auf Grund der neuen Kreisstruktur und der Einführung der doppischen Haushaltsführung erst Ende 2015 zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund ist eine grundlegende Novelle des Finanzausgleichsgesetzes für das Jahr 2018 realistisch.

Sehr begrüßenswert ist das zwischen den demokratischen Fraktionen vereinbarte Verfahren. Durch eine gemeinsame Sondersitzung des Finanz- und Innenausschusses kann das Gesetz bereits am Freitag verabschiedet werden. Damit können dann umgehend die Gelder an die Kommunen ausgezahlt werden."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2014