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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2050: Diplomabschluss muss weiterhin uneingeschränkt verliehen werden können (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 3. Juli 2014

Hochschulen des Landes müssen Diplomabschluss weiterhin uneingeschränkt verleihen können

Susann Wippermann: Landesregierung und Hochschulen erhalten Rückendeckung vom Landtag



Auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion hat heute der Landtag die Landesregierung aufgefordert, weiterhin alle politisch und rechtlich notwendigen Schritte zur Anerkennung des Abschlusses "Diplom" zu unternehmen und etwaige Klagen von Hochschulen aus MV uneingeschränkt zu unterstützen und die Kosten zu tragen. Hierzu erklärt die hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Susann Wippermann:

"Die breite Unterstützung durch den Landtag für unsere Initiative ist ein sehr gutes Signal. Die Hochschulen des Landes müssen die weltweit anerkannte akademische Abschlussbezeichnung des 'Diploms' weiterhin uneingeschränkt verleihen können.

Leider ist es der Landesregierung bisher nicht gelungen, in dieser Frage eine gütliche Einigung in der Kultusministerkonferenz (KMK) und mit dem Rat zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland zu erreichen. Durch den heutigen Beschluss stellt sich der Landtag sowohl hinter die hiesigen Hochschulen als auch hinter den Bildungsminister, um den politischen Druck auf die KMK zu erhöhen.

Unser Ziel bleibt, dass Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen in MV die Möglichkeit haben, nach Abschluss eines Bachelor- oder Masterstudiengangs auf Antrag einen Diplomgrad erhalten zu können. Dieses bereits mit der Novellierung des Landeshochschulgesetzes im Jahr 2010 formulierte Anliegen wird leider durch die Beschlüsse des Akkreditierungsrates verhindert."

Hintergrund:
Der Akkreditierungsrat der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland hat in seiner 67. Sitzung am 08.06.2011 beschlossen, dass Studiengänge, welche optional die Vergabe eines Bachelor- oder Mastergrades und eines Diplomgrades vorsehen, den ländergemeinsamen Strukturvorgaben widersprächen und daher nicht akkreditierungsfähig seien. Studiengänge, in denen nach Erteilung der Akkreditierung die Möglichkeit der Vergabe eines Diplomgrades eröffnet werde, sei die Akkreditierung zu entziehen. Damit wurde klar, dass eine Akkreditierung von Studiengängen durch Hochschulen aus MV, die von der gesetzlichen Ermächtigung des Paragraph 41 Landeshochschulgesetz Gebrauch machen, nicht akkreditiert werden würden.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2014