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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2348: Landtagsbeschluss zur Gerichtsreform von 2013 wird umgesetzt (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 11. Mai 2015

Landesregierung setzt Landtagsbeschluss zur Gerichtsreform von Oktober 2013 um

Dr. Norbert Nieszery: Verschiebung laufender Maßnahmen wäre zudem mit erheblichen Mehrkosten verbunden


Zur heutigen Kritik der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen an der Umsetzung der Gerichtsstrukturreform erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery:

"Die Argumente gegen die Umsetzung der Gerichtsstrukturreform werden auch durch gebetsmühlenartige Wiederholungen nicht besser. Landesregierung und Koalitionsfraktionen handeln klar nach Recht und Gesetz. Ein laufendes Volksbegehren kann nicht dazu führen, dass ein vor über eineinhalb Jahren getroffener Landtagsbeschluss nicht umgesetzt wird. Im Gegenteil, die Landesregierung ist verpflichtet, den Beschluss des Gesetzgebers umzusetzen. Die Forderung der Opposition nach einer 'aufschiebenden Wirkung' des Volksentscheides entspricht daher in keinster Weise rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Im Übrigen ist auch die zeitliche Staffelung und organisatorische Umsetzung der Reform an den Gerichten seit langem bekannt. Eine Verschiebung dieser Maßnahmen wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, etwa für das Unterbrechen laufender Baumaßnahmen, weitere Anmietungen und technische Übergangslösungen im IT-Bereich.

Das weiß natürlich auch die Opposition. Doch ihr geht es nicht um die Sache, sondern um eine politische Schauveranstaltung mit dem das Thema Gerichtsstrukturreform am Köcheln gehalten werden soll."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
E-Mail: info@spd-fraktion-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2015

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