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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2371: Oberverwaltungsgericht bestätigt Säulen der Gerichtsreform (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 3. Juni 2015

Oberverwaltungsgericht bestätigt Säulen der Gerichtsreform

Stefanie Drese: Volksbegehren ist Zeichen einer lebendigen Demokratie mit unterschiedlichen Positionen


Zur heutigen Debatte im Landtag über die Gerichtsstrukturreform erklärt die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Stefanie Drese:

"Das gestrige Urteil des Oberverwaltungsgerichts ändert an der festen Überzeugung der Koalition für die Notwendigkeit einer Gerichtsstrukturreform nichts. Im Gegenteil, das Oberverwaltungsgericht hat das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz nicht beanstandet, sondern sogar ausdrücklich festgestellt, dass der Landtag als Landesgesetzgeber das Justizministerium ermächtigen konnte, eine Zweigstellenverordnung zu erlassen.

Damit sind die Säulen der Gerichtsreform bestätigt worden. Denn entscheidend ist, dass die vom Parlament im Gesetz verankerten Zweigstellen nicht in Frage gestellt werden und dauerhaft Bestand haben. Nur in der konkreten Ausgestaltung der Zweigstellenverordnung sieht das Oberverwaltungsgericht Anpassungsbedarf. Hier wird das Justizministerium nach Auswertung des Urteils tätig werden.

Wer vor diesem Hintergrund wie die Opposition bei der Gerichtsreform von einem zerfallenen Kartenhaus spricht, hat das Urteil nicht verstanden oder will bewusst für Verwirrung sorgen.

Die Gerichtsstrukturreform ist sachlich richtig und notwendig, um langfristig bedarfsgerechte und tragfähige Strukturen zu schaffen. Davon ist die SPD-Fraktion gerade nach der zum Gesetzentwurf durchgeführten ausführlichen Anhörung im Rechtsausschuss weiterhin überzeugt. Nur durch die vorgesehenen Anpassungen kann es gelingen, auch in Zukunft die gewohnt hohe Qualität der Rechtsprechung in angemessener Zeit zu sichern.

Deshalb stimmt die Koalition gegen den Gesetzentwurf des Volksbegehrens, der diese notwendigen Maßnahmen rückgängig machen will. Dennoch erkennen wir die Leistung des ersten erfolgreichen Volksbegehrens in der Geschichte unseres Bundeslandes ausdrücklich an. Es zeigt, dass wir in einer lebendigen Demokratie mit politisch interessierten Bürgerinnen und Bürgern leben. Über die unterschiedlichen Positionen können nun in einem demokratischen Verfahren alle Wahlberechtigten im September per Volksentscheid abstimmen."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juni 2015

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