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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2403: Gesetz verbessert Infektionsschutz - Fokus liegt auf Umsetzung (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 1. Juli 2015

Gesetz verbessert Infektionsschutz in M-V - Fokus liegt auf Umsetzung

Julian Barlen: Weitere Meldepflichten für schwerwiegende Krankheiten


Anlässlich der heutigen Landtagsdebatte zum Infektionsschutzausführungsgesetz erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Julian Barlen:

"Mit der heute beschlossenen gesetzlichen Regelung sichern wir einen guten Infektionsschutz in M-V. Das haben auch die Fachleute in der Anhörung des Sozialausschusses bestätigt. Notwendig wurde die Anpassung des Gesetzes durch Änderungen im Bundesrecht. Damit sind verbesserte Meldepflichten für schwerwiegende Krankheiten verbunden.

In der Anhörung zum Gesetz wurden zudem einige Themen angesprochen, die zwar keine Änderung des lnfektionsschutzausführungsgesetzes nötig machen, aber trotzdem wichtig sind. So müssen insbesondere multiresistente Keime nach wie vor konsequent bekämpft werden.

Deshalb beteiligen wir uns als Bundesland beispielsweise sehr engagiert u. a. bei HIGHCARE, dem Aktionsbündnis gegen multiresistente Erreger in der Gesundheitsregion Ostseeküste. Mit HIGHCARE wird modellhaft erprobt, wie die Ausbreitung von multiresistenten Erregern in einem regionalen Ansatz verhindert werden kann. Zudem ist die Infektiologie in Mecklenburg-Vorpommern als erstem Bundesland bereits in der ärztlichen Weiterbildungsordnung verankert.

Darüber hinaus erarbeitet das Bundesgesundheitsministerium eine Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten, die eine ganze Reihe weiterer resistenter Erreger berücksichtigt. Alle bestehenden, fachlich ausreichenden Regelungen müssen aber in der Praxis umgesetzt werden. Oftmals scheitet dies wohl am Zeitmangel des Personals. Hier ist in erster Linie die Selbstverwaltung zwischen Krankenkassen, Ärzten, Pflege und Krankenhäusern in der Pflicht, für einen auskömmlichen Rahmen zu sorgen.

Die per Antrag von der Opposition geforderte Aufnahme einer Meldepflicht für den Fuchsbandwurm und zahlreiche weitere Erreger sowie eine veränderte Zuständigkeit für die Meldung von Infektion, Erkrankung und Tod wurden mehrheitlich abgelehnt. Grund hierfür ist die Tatsache, dass das Bundesrecht und eine in der Endabstimmung befindliche Bundes-Verordnung bereits entsprechende Meldepflichten enthalten bzw. der Vorschlag für eine geänderte Aufgabenteilung zwischen Laboren und Ärzten nicht sachgerecht ist."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
E-Mail: info@spd-fraktion-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2015

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