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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2560: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom Mittwoch, 16. Dezember 2015

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

Jochen Schulte: Forderungen der Linksfraktion zu Leiharbeitnehmern sind bereits gesetzliche Regelungen


Zur heutigen Presseverlautbarung der Linksfraktion "Novelle des Vergabegesetzes: Nichts wird besser, vieles schlechter" erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Schulte:

"Die SPD-Landtagsfraktion verfügt nicht nur über Herzblut, sondern auch über Verstand. Genau dieser findet sich in der Pressemitteilung der Linksfraktion leider vergeblich.

So sind die Forderungen der Linken zur gleichen Bezahlung von Leiharbeitnehmern und Beschäftigten des Entleihers bereits gesetzliche Regelung. Gemäß Paragraph 9 Abs. 4 Vergabegesetz in der Fassung der Gesetzesnovellierung vergibt das Land nur Aufträge an solche Unternehmen, die sich bereits bei der Angebotsabgabe zur Zahlung eines Bruttostundenentgelts von 8,50 Euro verpflichten.

Dies gilt zwingend auch für Leiharbeitnehmer. Gemäß Paragraph 9 Nr. 2 AÜG sind Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher schlechtere Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts vorsehen, unwirksam. Hiervon abgewichen werden kann nur unter Zustimmung der jeweiligen Gewerkschaft durch Tarifvertrag. Und auch das nur, wenn hierdurch nicht der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro nach dem Mindestlohngesetz unterschritten wird (Paragraph 1 Abs. 3 MiloG)."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
E-Mail: info@spd-fraktion-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2015

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