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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2607: Erneute Schlappe für die Opposition vor dem Landesverfassungsgericht (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom Donnerstag, 28. Januar 2016

Erneute Schlappe für die Opposition vor dem Landesverfassungsgericht

Stefanie Drese/ Jochen Schulte: Ausschussvorsitzender hat rechtmäßig gehandelt


Das Landesverfassungsgericht hat heute den Antrag der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Überprüfung des E-Mail-Verkehrs der P+S-Werften mit der Landesregierung abgelehnt. Hierzu erklären die Obfrau der SPD-Landtagsfraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA), Stefanie Drese und der PUA-Ausschussvorsitzende und SPD-Abgeordnete, Jochen Schulte:

Stefanie Drese: "Das ist eine erneute Schlappe für die Opposition im Werftenuntersuchungsausschuss. Bereits im September 2015 hatte ein Antrag der Grünenfraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung keinen Erfolg.

Das Verfassungsgericht hat den Antragsstellern nahegelegt, ihren Antrag bezüglich des Ausschussvorsitzenden Jochen Schulte zurückzuziehen. Damit hat das Gericht aus unserer Sicht bestätigt, dass das Handeln des Ausschussvorsitzenden rechtmäßig war. Zudem wurde vom Gericht deutlich gemacht, dass bei einer hinreichenden Begründung einer Ausschussmehrheit das Recht zusteht, Anträge der Opposition abzulehnen.

Vor diesem Hintergrund sollten Linke und Grüne dringend darüber nachdenken, ihren Antrag insgesamt zurückzuziehen, um den von der Öffentlichkeit erwarteten PUA- Abschlussbericht nach über dreijähriger Arbeit nicht noch weiter zu verzögern."

Jochen Schulte: "Das Verfassungsgericht hat sich heute umfangreich mit der Beweiserhebung im PUA beschäftigt und den Antragsstellern der Opposition viel Zeit eingeräumt, ihr Anliegen zu begründen. Die Frage des Gerichts im Anschluss der Erörterung, ob die Opposition ihren Antrag gegen den Ausschussvorsitzenden nicht zurückziehen wolle, ist vielsagend.

Erneut konnte insbesondere der Abgeordnete Saalfeld nicht konkret darlegen, wann und bei welchem Dokument ihm die Ausschussmehrheit im PUA Einblick verwehrt hat und er in seinen Rechten eingeschränkt wurde.

Ich hoffe, dass es jetzt rasch zu einem endgültigen Urteil kommt und wir die momentan unterbrochene Arbeit am Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses fortsetzen können. Mein Ziel bleibt es, der Öffentlichkeit in den kommenden Monaten einen fertigen Bericht vorlegen zu können. Ich befürchte jedoch, dass dies durch die Rechtsstreitigkeiten vor Ende der Legislaturperiode nicht mehr möglich ist."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2016

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