Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

NORDRHEIN-WESTFALEN/1965: Mehr Ruhe am Sonntag (Li)


Landtag intern 1/2013
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Mehr Ruhe am Sonntag
Landtag berät verändertes Ladenöffnungsgesetz in erster Lesung

Von Daniela Braun



13. Dezember 2012 - Pünktlich zum alljährlichen Weihnachtsgeschäft hat der Landtag über einen früheren Ladenschluss in Nordrhein-Westfalen diskutiert. Die Landesregierung will mit ihrem vorgelegten Gesetzentwurf (Drs. 16/1572) nach eigenen Angaben insbesondere die "Auswüchse" bei den verkaufsoffenen Sonntagen eindämmen. Teile der Opposition sehen dabei die einzelnen Ortsteile stark benachteiligt.


"Das Wochenende wird wieder stärker geschützt", betonte Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD). Demnach dürften Kommunen pro Jahr nur noch zwölf Sonn- und Feiertage plus einen Adventssonntag als verkaufsoffen freigeben. Samstags müssten die Läden wieder spätestens um 22 Uhr schließen - bis zu vier Mal im Jahr sei bei besonderen Gelegenheiten allerdings Late-Night-Shopping bis 24 Uhr erlaubt, erläuterte Duin. Außerdem habe die Regierung das an Sonn- und Feiertagen zulässige Sortiment von Floristen, Bäckereien und Co. klarer definiert sowie das maximale Bußgeld bei Verstößen gegen das Gesetz auf 5.000 Euro erhöht. Insgesamt sei dies eine "ausgewogene Lösung".

Thomas Eiskirch (SPD) räumte ein: "Dies ist kein Gesetz, bei dem man davon ausgehen kann, Beifall von allen Seiten zu bekommen." Doch bei so konträren Interessen sei dies auch nicht zu erwarten. Insgesamt zeigten die Reaktionen, dass Rot-Grün die Lösung praxisnah abgewogen habe. In Sachen Sonn- und Feiertagsöffnung ergänzte Eiskirch: Jede Verkaufsstelle dürfe weiterhin nur maximal vier Mal im Jahr an solchen Tagen öffnen. Das neue Gesetz schreibe nun zusätzlich einen Anlassbezug vor und deckele die Zahl der hierfür infrage kommenden Termine pro Kommune auf zwölf. Zudem verwies der SPD-Politiker darauf, dass Late-Night-Shopping unter der Woche weiterhin möglich sei.

"Wir haben derzeit ein gutes, flexibles und ausgewogenes Ladenöffnungsgesetz", betonte Ralf Nettelstroth (CDU). Die Kommunen gingen verantwortlich damit um. Er zeigte sich daher erleichtert, dass der Entwurf weniger restriktiv ausfalle, als zunächst von ihm befürchtet. Der geplante Anlassbezug, wonach Geschäfte sonn- und feiertags nur etwa bei örtlichen Festen, Märkten und Messen öffnen dürften, sei sinnvoll. Allerdings kritisierte der CDU-Abgeordnete unter anderem, dass Rot-Grün die Zahl der Sonntagsöffnungen auf zwölf Tage pro Kommune beschränken wolle. Das schade den einzelnen Ortsteilen und dem dort ansässigen Einzelhandel gegenüber den Innenstädten, befürchtete er.

Diese Auffassung teilte Daniela Schneckenburger (GRÜNE) nicht: "Die Profilierung gegenüber den Innenstädten kann durch Absprache in den Kommunen bezüglich der Aufteilung der Sonntage erreicht werden." Genau das strebe Rot-Grün an. Insgesamt bewertete Schneckenburger die Korrekturen im Entwurf als "maßvoll". Es sei richtig, den Samstagabend als Einstieg in den Sonntag stärker zu schützen. Zudem betonte die GRÜNE: "Ganz entscheidend ist, dass wir wieder einen Anlassbezug herstellen." Dies sei der wesentliche Fehler des aktuell gültigen schwarz-gelben Gesetzes: "Sie haben den Anlassbezug herausgenommen und damit den Sonntag de facto komplett zur Öffnung freigegeben."

Ralf Bombis (FDP) forderte, beim jetzigen Gesetz zu bleiben. "Unser Ladensöffnungsgesetz hat eine klare Wachstumsdynamik entfaltet", verwies er auf gestiegene Arbeitsplatzzahlen im Einzelhandel. Den rot-grünen Entwurf bezeichnete Bombis als "Rückschritt". Dieser produziere neue Bürokratie, wende sich gegen die Lebensgewohnheiten der Menschen und beschränke die Entscheidungsfreiheit von Kaufleuten und Kommunen. Zudem missachte er die Interessen der kleinen Stadtteile. Anders als suggeriert, sei der Entwurf auch für die Beschäftigten im Einzelhandel kein Gewinn, so Bombis: Schon jetzt könnten sie maximal bis zu vier Mal im Jahr an ihren Verkaufsstellen eingesetzt werden.

Für eine "unaufgeregte" Debatte des Gesetzentwurfs plädierte der PIRATEN-Abgeordnete Daniel Schwerd: "Zumindest beim letzten Mal fiel mir nämlich auf, dass einige Kollegen angesichts einer angestrebten Änderung der Ladenöffnungszeiten quasi das Ende des Abendlandes heraufziehen sahen." Dabei ändere sich mit dem Entwurf doch für die meisten Tage relativ wenig: "Eine Verkürzung der Ladenöffnungszeiten an einem Samstag von 24 auf 22 Uhr würden vermutlich nur die wenigsten merken." Die Anpassungen bei Warensortiment und Anlassbezug seien "offenbar nötig" gewesen, meinte Schwerd. Fragliche Punkte des Gesetzentwurfs gelte es, im Fachausschuss zu prüfen und abzuwägen.

*

Quelle:
Landtag intern 1 - 44. Jahrgang, 23.1.2013, S. 5
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Postfach 10 11 43, 40002 Düsseldorf
Telefon (0211) 884-25 45, -21 07, -23 09, -23 04
Telefax (0211) 884-35 51
email@landtag.nrw.de
Internet: www.landtag.nrw.de, www.landtagintern.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2013