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NORDRHEIN-WESTFALEN/2091: EU-Gelder für schnellere Datennetze in NRW (Li)


Landtag intern 3/2014
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Lebensader Breitband
EU-Gelder für schnellere Datennetze in NRW
Ausschussbericht

Von Daniela Braun



19. März 2014 - Eine Welt ohne Internet? Unvorstellbar! Mehr als drei Viertel der über 14-Jährigen in Deutschland sind mittlerweile täglich, wenn nicht gar permanent online, Unternehmen und Institutionen nutzen für ihre Arbeitsprozesse vermehrt internetbasierte Technologien. In der Folge wachsen die zu transportierenden Datenmengen stetig und mit ihnen die Ansprüche an die technische Infrastruktur. Schneller, weiter, breiter lautet die Devise fürs Leitungssystem. Wer da ohne leistungsfähigen Breitbandanschluss bleibt, droht abgehängt zu werden. Thema eines Sachverständigengesprächs im Wirtschaftsausschuss.


"Ohne Geld ist vieles nichts", unterstrich Dr. Markus Faber vom Landkreistag NRW im Gespräch mit den Abgeordneten. Die Kommunen vor Ort seien beim Breitbandausbau aus finanzieller Sicht meist nur eingeschränkt handlungsfähig. Auf Drängen des EU-Parlaments gebe es in der neuen EU-Förderperiode nun aber die Möglichkeit, den Ausbau zumindest in Gewerbegebieten für kleine und mittelständische Unternehmen über den "Europäischen Fonds für regionale Entwicklung" (EFRE) bezuschussen zu lassen. Zwar verhalte sich die EU-Kommission dabei nach wie vor zurückhaltend, doch das "legislative Fenster" sei geöffnet, betonte Faber.

Während Teile der Oppositionsfraktionen der Regierung im Ausschuss vorwarfen, dieses Fenster bislang nicht ausreichend genutzt zu haben, verwies Wirtschaftsminister Garrelt Duin auf das kürzlich vorgestellte operationelle Programm zum Abruf der Mittel in der neuen Förderperiode. Darin habe NRW ausdrücklich den Hochgeschwindigkeits-Breitbandausbau für kleine und mittelständische Unternehmen aufgeführt. Nach Freigabe des NRW-Programms durch die EU sollen laut Ministerium voraussichtlich ab Herbst schrittweise entsprechende Projekte starten.

"Das ist natürlich ein absolut richtiger Schritt", betonte Dr. Jürgen Kaack von der Beratungsfirma STZ Consulting Group. Gleichzeitig warnte er allerdings vor der Illusion, den notwendigen Breitbandausbau komplett über solche Fördermittel stemmen zu können. Voraussetzung für den Abruf der EU-Mittel sei eine Unterversorgung der betreffenden Region. Diese sei qua Definition nur bei Datenübertragungsraten von unter zwei Megabit pro Sekunde gegeben, was extrem wenig sei und in NRW nur noch auf rund fünf Prozent der Anschlüsse zutreffe. Mit einer großen Durchschlagskraft rechne er daher nicht.


Koordination das A und O

Aus Sicht von Kaack kommt es beim Breitbandausbau vor allem auf eine sinnvolle Koordination der Maßnahmen an, so wie dies im Nachbarland Hessen geschehe. Er machte sich für Breitband-Beauftragte in allen Kommunen stark. Vielfach fehle vor Ort das Geld, um die Personalkosten hierfür zu stemmen, so dass das Land im Zweifel einspringen müsse. Den von der Landesregierung einberufenen Runden Tisch zum Breitbandausbau bewertete Kaack als verfrüht. Dies mache erst Sinn, wenn eine Strategie vorliege, deren Umsetzung es zu begleiten gelte. Eine solche Landesstrategie fehle bislang.

Darüber hinaus plädierte Kaack für langfristige kommunale Masterpläne: "Mal eben ein paar Meter Leerrohr verlegen, und das war es - das reicht nicht." Alle Ausbauaktionen müssten ineinandergreifen und Teil eines technischen Breitband-Gesamtkonzeptes sein. Stückweise Leitungen zu verlegen, ohne zu wissen, wo im Sinne eines funktionierenden Gesamtnetzes langfristig Netzknoten und Abzweigungen liegen müssten, mache schlichtweg keinen Sinn.


BREITBANDAUSBAU IN LÄNDLICHEN REGIONEN
Neben dem EFRE-Topf, der in erster Linie der wirtschaftlichen Förderung dient, gibt es auf EU-Ebene einen zweiten Fonds, der insbesondere auf die ländlichen Regionen abzielt: den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Auch hieraus könnten Länder unter bestimmten Voraussetzungen (Unterversorgung und weniger als 10.000 Einwohner in dem betroffenen Gebiet) Mittel für den Breitbandausbau beziehen, erläuterte Dr. Markus Faber im Ausschuss. Für NRW komme dies aber so gut wie nicht infrage, da lediglich zwei Kreise überhaupt unter die Definition eines ländlichen Raumes fielen.

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Quelle:
Landtag intern 3 - 45. Jahrgang, 26.3.2014, S. 13
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2014