Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

NORDRHEIN-WESTFALEN/2099: Debatte über Ausgleich für energieintensive Betriebe (Li)


Landtag intern 4/2014
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Strom-Zähler
Debatte über Ausgleich für energieintensive Betriebe

Von Anica Bömke-Ziganki



28. März 2014 - Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) war erneut Thema im Plenum. In einem Antrag griffen CDU und FDP (Drs. 16/5272) die besondere Ausgleichsregelung für die stromintensive Industrie auf und plädierten dafür, die Sorge der drei Ruhrgebietsstädte Bochum, Duisburg und Dortmund um den Erhalt von Arbeitsplätzen ernst zu nehmen. SPD und GRÜNE setzten sich in ihrem Antrag (Drs. 16/5290) ebenfalls für den Schutz des Industriestandorts NRW und der damit verbundenen Arbeitsplätze ein, forderten jedoch zugleich eine angemessene Beteiligung an den Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien.


Zentrale Themen der EEG-Reform seien die Festlegung eines verbindlichen Ausbaukorridors für die erneuerbaren Energien, die besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Betriebe und der Vertrauensschutz für bestehende Eigenstromversorgung, führte Thomas Kufen (CDU) aus. Das Schreiben der drei SPD-Oberbürgermeister von Duisburg, Bochum und Dortmund schildere anschaulich, dass jede Veränderung für die heimische Industrie allein dort 21.000 Arbeitsplätze gefährde. Nordrhein-Westfalen dürfe nicht nur zuschauen, sondern müsse die Energiewende in Berlin und Brüssel auch mitgestalten.

Der Antrag der SPD greife zu kurz und bringe keine Einigkeit, auch nicht auf Bundesebene, so Holger Ellerbrock (FDP). Wichtig im Hinblick auf die Reform sei, dass auch Betriebe, die nicht unter den stromintensiven Branchen gelistet seien, im Sinne einer Einzelfallprüfung von der EEG-Umlage weitestgehend befreit werden könnten. Gewährzuleisten sei der Bestandsschutz; auch müssten Erneuerungsinvestitionen von der EEG-Umlage befreit werden. Das jetzige Gesetz sei zu teuer und nicht innovationsfreundlich. Statt einer Weiterentwicklung bedürfe es einer grundlegenden Änderung ohne Denkverbote.

Industriestandort NRW

Das neue EEG müsse Investitionssicherheit für neue und Bestandsschutz für bestehende Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sicherstellen, betonte Rainer Schmeltzer (SPD). Ebenso setze sich die SPD für den Vertrauensschutz der Anlagen zur Eigenstromerzeugung ein. In NRW komme es darauf an, dass die europarechtskonforme Gestaltung der besonderen Ausgleichsregelungen keine Arbeitsplätze gefährde und auf die Bereiche begrenzt werde, in denen sie für faire Wettbewerbsbedingungen erforderlich sei. Die Kritikpunkte der Ruhrgebiets-Oberbürgermeister habe man berücksichtigt.

CDU und FDP betrachteten in ihrem Antrag lediglich Arbeitsplätze in der Industrie, kritisierte Wibke Brems (GRÜNE). Bei der Umlagebefreiung für energieintensive Branchen und beim Erhalt des Eigenstromprivilegs stehe ihre Fraktion klar mit der SPD zusammen. Wichtig sei jedoch auch die Investitionssicherheit in der Erneuerbare-Energien-Branche. Kritisch seien daher die zukünftig geplante Stichtagsregelung, verpflichtende Ausschreibungen ab 2017, die Einführung eines Ausbaukorridors für Windenergie und die verstärkte Differenzierung der Einspeisevergütung nach Standortqualitäten.

Auch seine Fraktion nehme die Sorgen der Oberbürgermeister von Bochum, Duisburg und Dortmund um den Erhalt von Arbeitsplätzen ernst. Doch im Gegensatz zu CDU und FDP stellten die PIRATEN die Notwendigkeit der Energiewende nicht infrage, so ihr Sprecher Kai Schmalenbach. Im letzten Jahr seien 7 Milliarden Euro von privaten und gewerblichen Stromkunden aufgebracht wurden, um die Privilegierung der Großabnehmer von Strom zu finanzieren. Es komme daher auf eine ausgewogene Betrachtung der Folgen der Energiewende an, die auch die für Großabnehmer entstandenen Vorteile berücksichtige.

Für die NRW-Wirtschafts- und Energiepolitik sei die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen sowie die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen der entscheidende Maßstab, stellte Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) klar. Das EEG müsse als elementarer Bestandteil des aktuellen und des zukünftigen Strommarktdesigns grundsätzlich überarbeitet werden, damit die energiepolitischen Ziele der Energiewende erreicht und sachgerecht unterstützt werden könnten. Die konkrete Ausgestaltung werde im Sinne der Standortsicherung mit allen Beteiligten aus Wirtschaft und Politik diskutiert.


DIREKTE ABSTIMMUNG
Der Antrag von SPD und GRÜNEN (Drs. 16/5290) wurde in direkter Abstimmung mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN angenommen. Der Antrag von CDU und FDP (Drs. 16/5272) wurde gegen die Stimmen von CDU, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten Robert Stein abgelehnt.

*

Quelle:
Landtag intern 4 - 45. Jahrgang, 9.4.2014, S. 7
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Postfach 10 11 43, 40002 Düsseldorf
Telefon (0211) 884-25 45, -23 04, -21 07, -23 09,
Telefax (0211) 884-35 51
email@landtag.nrw.de
Internet: www.landtag.nrw.de, www.landtagintern.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2014