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NORDRHEIN-WESTFALEN/2233: Kontakt per Mausklick


Landtag intern 3/2016
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

Kontakt per Mausklick
Sachverständige äußern sich im Innenausschuss zur elektronischen Verwaltung

Von Michael Zabka


14. April 2016 - Als Reinhard Mey 1977 vom "Antrag auf Erteilung eines Antragformulars" und seiner Odyssee durch die "Aktenhauptverwertungsstelle Nord" sang, konnte er natürlich nicht ahnen, wie Verwaltungen gut 40 Jahre später arbeiten würden. Vieles lässt sich mittlerweile online erledigen, der Kontakt ins Rathaus kommt per Mausklick zustande. Die Landesregierung hat nun ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Ziel ist es u. a., einen rechtlichen Rahmen für das sogenannte E-Government zu schaffen. In einer Anhörung des Innenausschusses haben sich Sachverständige zu dem Entwurf geäußert.


Die Digitalisierung der Gesellschaft habe die öffentliche Verwaltung längst erreicht, heißt es in dem Gesetzentwurf (Drs. 16/10379): "Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände erwarten zu Recht nicht nur ein umfassendes Online-Informationsangebot, sondern ebenso weitgehende Möglichkeiten, die Dienstleistungen der Verwaltungen elektronisch abzuwickeln." Unternehmen und private Haushalte könnten auf diese Weise Zeit und Geld sparen. Neben der Schaffung eines rechtlichen Rahmens gehe es um die Einheitlichkeit des Verwaltungsverfahrens in NRW und die "nachhaltige Förderung der Einführung elektronischer Verfahren".

Zustimmend äußerte sich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund). Der Gesetzentwurf schaffe "wichtige Rahmenbedingungen für den Einsatz moderner Technik, die kommunalen Verwaltungen in Verbindung mit der Optimierung von Geschäftsprozessen ermöglicht, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, Verfahrenskosten zu senken und das Dienstleistungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft nachhaltig zu verbessern". Auf die Kommunen kämen jedoch Sach- und Personalkosten zu. Es müsse gewährleistet sein, dass auch Kommunen in finanzieller Schieflage die Möglichkeiten zur Modernisierung ihrer Verwaltungen nutzen können.

Wichtige Änderungsvorschläge seien aufgegriffen und im Gesetzentwurf berücksichtigt worden, so Helga Block, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, in ihrer Stellungnahme. Vor jeder Verwendung in einer anderen E-Government-Anwendung müsse die betroffene Person einwilligen, dass ihre Stammdaten verarbeitet werden. So behalte sie die "Hoheit über ihre Daten und kann frei entscheiden, ob die entsprechende Datenverarbeitung ihrem Willen entspricht".


Hürden senken

Der Gesetzentwurf sei geeignet, "bestehende Hürden der Verwaltungsmodernisierung im Land abzusenken und E-Government in NRW voranzubringen", hieß es in der Stellungnahme der Initiative D21. Auf kommunaler Ebene biete er jedoch wenig Innovationsimpulse und bindende Vorgaben. So sollen Gemeinden und Gemeindeverbände nicht verpflichtet werden, die elektronische Akte und die elektronische Vorgangsbearbeitung einzuführen: "Gerade diese Instrumente stellen aber die wesentlichen verwaltungsinternen digitalen Infrastrukturen dar, um in Zukunft medienbruchfreie, effziente Verwaltungsprozesse zu gestalten".

Der Gesetzentwurf schaffe den Rahmen "für ein modernes, innovatives Handeln staatlicher Organisationen und Behörden untereinander und im Umgang mit den Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern", so Volker Staupe (Stadt Witten). Die Möglichkeit, Verwaltungsleistungen auch elektronisch zu bezahlen, sei "konsequent und systemkonform". Der Entwurf sei ein "entscheidender gesetzgeberischer Schritt zu einem E-Government" in NRW, so der Wirtschaftsrechtler Prof. Dr. Alexander Roßnagel (Universität Kassel). Er habe Vorbildfunktion für vergleichbare Gesetze in anderen Bundesländern.

Eine Evaluation der E-Government-Angebote könne genutzt werden, "den Weg zu weiteren Verwaltungsvereinfachungen in Nordrhein-Westfalen offensiv zu beschreiten", befanden die Industrie- und Handelskammern (IHK). So werde auch ein "deutliches Signal" gesetzt, den Wirtschaftsstandort im globalen Wettbewerb zu stärken.

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Quelle:
Landtag intern 3 - 47. Jahrgang, 26.04.2016, S. 9
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2016

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