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NORDRHEIN-WESTFALEN/2286: Offener Vollzug - Wenn Häftlinge nicht zurückkommen (Li)


Wenn Häftlinge nicht zückkommen
Landtag debattiert in Aktueller Stunde über offenen Vollzug

von Sonja Wand, Dr. Stephan Malessa und Michael Zabka


15. März 2017 - Mehr als 3.000 Gefangene befinden sich in Nordrhein-Westfalen im offenen Vollzug. Das heißt: Sie können die Anstalt tagsüber verlassen und verbringen nur die Nächte dort. Auf diese Weise sollen die Betroffenen auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden. Allerdings werden die Lockerungen zuweilen auch missbraucht. Auf Antrag der CDU-Fraktion debattierte der Landtag das Thema in einer Aktuellen Stunde.


Der Antrag trägt den Titel "Drei Mal so viele entflohene Häftlinge im offenen Vollzug wie in allen anderen Bundesländern zusammen - Was unternimmt die Landesregierung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger?" (Drs. 16/14477). Die Fraktion bezieht sich auf einen Medienbericht, wonach im vergangenen Jahr in NRW insgesamt 270 Häftlinge aus dem offenen Strafvollzug entwichen sind, in den übrigen Bundesländern insgesamt 93.

Jens Kamieth (CDU) sagte, die "alarmierende Situation" von 270 geflohenen Häftlingen aus dem offenen Strafvollzug im Jahr 2016 ordne sich ein in eine Reihe von "Vorkommnissen, Alarmmeldungen und Skandalen im Iustizvollzug in NRW". 125 Personen aus dem offenen Vollzug seien derzeit flüchtig, sagte Kamieth und fragte, wie der Justizminister den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor entflohenen Straftätern wieder sicherstellen wolle. Der offene Vollzug sei nicht grundsätzlich zu kritisieren. Es dürfe aber nicht dazu kommen, dass Gefangene in den offenen Vollzug gelangten, um Versäumnisse im geschlossen Vollzug auszubügeln.

Hartmut Ganzke (SPD) lobte den offenen Vollzug: "Wir wollen die Gefangenen befähigen, nach ihrer Entlassung straffrei zu leben." Ein aktivierender Strafvollzug sei ein Garant für den bestmöglichen Schutz der Gesellschaft. Auf die etwa 7.500 Gefangenen im offenen Vollzug bundesweit entfielen 3.320 auf NRW. Das Land nehme eine Vorreiterrolle ein. Und in der Vollzugskommission des Landtags habe es keine Fälle gegeben, in der es durch eine Entweichung aus dem offenen Vollzug zu einer besorgniserregenden Eskalation in NRW gekommen sei. Es sei nicht richtig, ein schwarzes Bild des offenen Vollzugs zu malen.

Resozialisierung

Dirk Wedel (FDP) verteidigte den offenen Vollzug als eine "effektive Differenzierung" mit besseren Chancen auf Reintegration in die Gesellschaft. Die Zahl der Entwichenen aus dem offenen Vollzug sei "kein guter Indikator für den Grad der Gefährdung von Bürgerinnen und Bürgern", erklärte Wedel und stellte die Vergleichbarkeit der Länderstatistiken infrage. So gelte in NRW bereits das Zuspätkommen als Entweichung, in anderen Ländern nicht. Besorgniserregender sei in NRW ein Vollzugsdefizit bei der Strafvollstreckung nach festgestellter Straftat und Erlass eines Haftbefehls. Er sprach von rund 25.000 Fällen, Stichtag 31. März 2016.

Dagmar Hanses (GRÜNE) bezeichnete den offenen Strafvollzug als "tragenden Eckpfeiler des nordrhein-westfälischen Resozialisierungsprogramms". Er ermögliche Arbeit, Schule, ein Leben ohne Sucht und Subkultur und fordere Selbstkontrolle und Eigenverantwortung. "Der Vergleich hinkt", kritisierte auch sie die von der CDU zitierten Zahlen: NRW habe acht eigenständige Einrichtungen für den offenen Vollzug, die meisten anderen Länder keine einzige oder eine. 500 Gefangene befänden sich ersatzweise im offenen Vollzug, weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen könnten. In ihnen sei kein Sicherheitsrisiko für NRW.

Bei der von der CDU-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde handele es sich lediglich um "Wahlkampfgeplänkel", sagte Nicolaus Kern (PIRATEN). Einen großen "großen Skandal" habe die Fraktion nicht aufzeigen können, auch keine Lösungen. Es habe das Thema zur Überschrift gefehlt. Das "Lippenbekenntnis" zum offenen Vollzug sei nicht glaubwürdig. Im Gegenteil: Er habe den Eindruck, die CDU-Fraktion wolle den offenen Vollzug aufgeben, sagte Kern. Resozialisierung führe dazu, dass am Ende der Haft ein besser integrierter Bürger stehe. Das Risiko einer erneuten Straftat sinke. Dies verschweige die CDU.

Im Jahr 2006, zur Zeit der schwarz-gelben Koalition, habe es 395 Entweichungen gegeben, 2015 seien es 193 gewesen, sagte Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). Damals jedoch habe die CDU das "Hohelied des offenen Vollzugs" gesungen, heute spreche sie von "dramatischen Zahlen". Offener Vollzug bedeute, dass keine oder nur sehr eingeschränkte Vorkehrungen gegen Entweichungen getroffen werden. Missbrauch sei nie auszuschließen. Er warnte davor, ein "Zerrbild aus Angst und Fehlinformationen" zu verbreiten. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestünde, wenn Gefangene entlassen würden, ohne darauf vorbereitet zu sein.

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Quelle:
Landtag intern 3 - 48. Jahrgang, 21.03.2017, S. 3
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2017

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