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NORDRHEIN-WESTFALEN/2309: Plattdeutsch auf Ortsschildern (Li)


Landtag intern 11/2017
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

aus dem plenum
Plattdeutsch auf Ortsschildern


20.12.2017 - Nordrhein-westfälische Kommunen können künftig auf Ortsschildern ihren plattdeutschen Namen ergänzen. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP stimmte der Landtag für den Antrag der Regierungsfraktionen mit dem Titel "Zweisprachige Bezeichnungen auf Ortstafeln ermöglichen - Lokale Identität stärken!" (17/1437). Darin heißt es, dass vielfach der traditionelle Ortsname von der amtlichen Bezeichnung auf den Schildern abweiche. Der plattdeutsche Name soll in kleinerer Schrift unter der amtlichen Bezeichnung stehen. Voraussetzung für das zweisprachige Ortschild ist eine Zweidrittel-Mehrheit im jeweilig zuständigen Rat vor Ort. Nach der Ratifizierung der Europäischen Sprachcharta habe sich auch Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die niederdeutsche Sprache zu fördern, heißt es im Antrag weiter. Vor allem für Menschen in Westfalen-Lippe, am Niederrhein und im Ruhrgebiet sei Niederdeutsch Mutteroder Zweitsprache. Diese kulturelle Vielfalt solle nun auf den Ortsschildern abgebildet werden.

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Quelle:
Landtag intern 11 - 48. Jahrgang, 22.12.2017, S. 5
Herausgeber: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen,
André Kuper, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
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Internet: www.landtag.nrw.de, www.landtagintern.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2018

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