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NORDRHEIN-WESTFALEN/2369: Integration von Flüchtlingen (Li)


Landtag intern 11/2018
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

Integration von Flüchtlingen


12.12.2018 - Kommunen sollen sich bei der Integration von Flüchtlingen künftig grundsätzlich auf Asylsuchende mit Bleiberecht konzentrieren können. Um die Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, hat der Landtag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und AfD das "Ausführungsgesetz zu Paragraph 47 I b AsylG" (17/2993) beschlossen. So können Personen, "die nach einer Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht schutzberechtigt sind", noch aus den Aufnahmeeinrichtungen des Landes heraus in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Sie sollen den Kommunen nicht mehr zugewiesen werden. Im Gegenzug ist eine Ausdehnung der maximalen Aufenthaltsdauer in den Einrichtungen von derzeit sechs auf 24 Monate vorgesehen. Familien mit minderjährigen Kindern sollen den Kommunen weiterhin nach sechs Monaten zugewiesen werden, "auch wenn noch kein Erstbescheid ergangen ist". Gegen den Gesetzentwurf hatten die Fraktionen von SPD und Grünen gestimmt.

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Quelle:
Landtag intern 11 - 49. Jahrgang, 18.12.2018, S. 7
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Januar 2019

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