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RHEINLAND-PFALZ/2592: Ausschuss befasst sich mit Doppelhaushalt (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 46/2011 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 12. Dezember 2011

Ausschuss befasst sich mit Doppelhaushalt

Beratungsmarathon für Abgeordnete und Regierung - Schwerpunkte festgesetzt


Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat unter Leitung des Vorsitzenden Frank Puchtler (SPD) mit den Beratungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 begonnen. Die fünfeinhalb Stunden dauernde Sitzung Ende November bildete den Auftakt zu einem wahren Beratungsmarathon, der vor den Abgeordneten des Landtags und der Landesregierung liegt. In bis zu drei - oft ganztägigen - Sitzungen pro Woche werden sich die Haushaltsexpertinnen und -experten der Fraktionen zusammen mit den Mitgliedern der Fachausschüsse des Landtags intensiv und im Detail mit dem von der Regierung vorgelegten Etatentwurf für die kommenden beiden Jahre beschäftigen.

Im Zentrum der Auftaktsitzung stand die Grundsatzaussprache. Unter Beteiligung von Ministerpräsident Kurt Beck und der drei Fraktionsvorsitzenden Hendrik Hering (SPD), Julia Klöckner (CDU) und Daniel Köbler (Bündnis 90/Die Grünen) wurden in einer dreistündigen Debatte die politischen Schwerpunkte des Doppelhaushalts diskutiert. Den Auftakt der Beratungen zu den einzelnen Ministerien bildete sodann der Etat des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei sowie der Landesvertretung.

Neben den Haushaltsberatungen standen weitere wichtige Themen auf der Tagesordnung des Ausschusses. So wertete der Ausschuss die Anfang November durchgeführte Expertenanhörung zum Ersten Dienstrechtsänderungsgesetz aus. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, die Beamtenbesoldung und -versorgung in den kommenden fünf Jahren jeweils um ein Prozent zu erhöhen. Hiermit soll - auch angesichts der ab 2020 geltenden Schuldenbremse - ein Beitrag zur Konsolidierung der Landesfinanzen geleistet und den Bediensteten Planungssicherheit gegeben werden. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Beide Fraktionen stimmten auch für einen von ihnen eingebrachten Änderungsantrag zum Gesetz, der Härten insbesondere im Rahmen der Beihilfe, vermeiden soll.

Einstimmig angenommen wurde das Landesgesetz über die Investitionsund Strukturbank Rheinland-Pfalz. Mit diesem Gesetz werden die bisherigen beiden Förderinstitute der Investitions- und Strukturbank und der Landestreuhandbank zu einem gemeinsamen Institut zusammengeführt. Hierdurch soll das Fördergeschäft in Rheinland-Pfalz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und der Kommunen optimiert werden.

Weitere Punkte auf der umfangreichen Tagesordnung waren der Budgetbericht der Landesregierung zum 31. Dezember 2010, der turnusmäßige Bericht der Landesregierung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben von erheblicher finanzieller Bedeutung, Bürgschaften und Garantien des Landes im Jahre 2010, der 15. Bericht der Landesregierung über den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit der Beschaffung von Kreditmarktmitteln, die Umsetzung des Sonderprogramms "Für unser Land: Arbeitsplätze sichern - Unternehmen unterstützen - nachhaltig investieren" sowie die finanziellen Folgen eines Verzichts auf die Arbeitspflicht im Strafvollzug.


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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 46/2011, Seite 4
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Januar 2012