Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

RHEINLAND-PFALZ/2687: Gesetz soll Schulden unter Kontrolle halten (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 31/2012 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 27. August 2012

Gesetz soll Schulden unter Kontrolle halten



Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ausführungsgesetz zu Artikel 117 der Landesverfassung, mit der die sogenannte "Schuldenbremse" eingeführt werden soll, wurde mit den Stimmen der SPD und der Grünen gegen die Stimmen der CDU angenommen. Zuvor wurde ein Änderungsantrag der CDU abgelehnt, ein Änderungsantrag der SPD und Grünen wurde angenommen. Die Fraktionen von SPD und Grünen unterstrichen die Wichtigkeit eines Ausführungsgesetzes zur Schuldenbremse, die CDU-Fraktion monierte Verbesserungsbedarf.

Man beschäftige sich "mit dem Kern landespolitischer Souveränität", erklärte Dr. Adolf Weiland (CDU). Die Gestaltungsspielräume des Landes seien durch die Schulden stark eingeschränkt. "Es ist nicht das Sparen, was uns kaputt macht, es sind die Schulden, die uns kaputt machen", kritisierte der Abgeordnete. Die Brauchbarkeit des Verfassungsartikels messe sich an der politischen Ausgestaltung. Diese sei aber mangelhaft, wenn im Ausführungsgesetz unzureichende Maßnahmen beschlossen würden. Die Bürger beschäftige vor allem das Ergebnis des Gesetzentwurfs bezüglich der Aufnahme von Schulden, unterstrich der Abgeordnete. Weiland führte verschiedene Punkte aus, die im Änderungsantrag seiner Fraktion eingearbeitet seien. Ohne diese sei die Schuldenbremse "löchrig wie ein Schweizer Käse". Der Gesetzentwurf der Landesregierung sei noch verbesserungsbedürftig, dies belege auch ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Weiland drückte sein Bedauern aus, dass diese jedoch die Verhandlungen abgebrochen hätten.

Die Schuldenbremse habe auch Eingang in den letzten Haushalt gefunden, erläuterte Thomas Wansch (SPD), nun bedürfe es eines Ausführungsgesetzes. Man habe in den Ausschüssen "gute Gespräche geführt", so der Abgeordnete. Ein regelmäßiger Bericht an den Landtag sei notwendig. Es ginge um die Handlungsfähigkeit des Landes, daher bedürfe es auch einer starken Beschlussfassung. In der Verfassung müsse man Grundlagen legen, dies sei im Jahr 2010 mit der Einführung der Schuldenbremse geschehen. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen gieße die Absprachen in Gesetzesform, so Wansch, er sei seinerseits enttäuscht darüber, dass die CDU-Fraktion die gemeinsamen Gespräche abgebrochen habe.

Das Ausführungsgesetz sei ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Haushaltspolitik, daher werde seine Fraktion dem Gesetzesentwurf zustimmen, betonte Ulrich Steinbach (Bündnis 90/Die Grünen). Dieser sei bei Experten überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Auch die Anmerkungen des Rechnungshofes seien beachtet worden. Steinbach monierte, die CDU-Fraktion gehe in ihrer Kritik nicht auf diese Tatsachen ein. Steinbach kritisierte, die Ablehnung der CDU sei "taktisch motiviert". Das Gesetz sei ökonomisch sinnvoll und praktikabel.

Der Landtag sei wohl das erste Parlament, welches die Schuldenbremse weiter gesetzlich verankere, sagte Finanzminister Dr. Carsten Kühl (SPD). Dieser Gesetzentwurf fungiere mittlerweile als "Blaupause" für andere Bundesländer und beweise die Innovationsfähigkeit des Landes. Der Konjunkturbereinigungsmechanismus sei ein sinnvolles Instrument. Wer Rahmenbedingungen gesetzt habe, müsse auch "die Konsolidierung mit Leben erfüllen", erklärte der Minister. Dies bedeute aber auch einen solidarischen innerstaatlichen Finanzausgleich. "Den Weg des Kaputtkonsolidierens" werde es mit dieser Landesregierung nicht mehr geben, erklärte der Minister.

*

Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 31/2012, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
Redaktion: Walter Schumacher (verantwortlich)
Redaktionsanschrift:
Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz
Telefon: 06131/16 46 88, Fax: 06131/16 46 91,
E-Mail: staatszeitung@stk.rlp.de
Internet: www.stz.stk.rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2012