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RHEINLAND-PFALZ/2699: Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 33/2012 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 10. September 2012

Entlastung für das Haushaltsjahr 2010



Einen formalen Schlussstrich unter die Haushaltswirtschaft 2010 zog das Parlament mit dem Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2010. Die Landesregierung hatte sich dafür zu verantworten, dass der Haushaltsplan in Übereinstimmung mit dem Recht vollzogen und mit den bereitgestellten Mitteln wirtschaftlich und sparsam umgegangen wurde. SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für die Entlastung.

Gerd Schreiner (CDU) begann seine Rede mit einem Dank an die Rechnungsprüfungskommission des Landtags und an den Landesrechnungshof. Sie seien ein wichtiger Partner für alle Abgeordneten in Wahrnehmung der Kontrollpflichten gegenüber der Landesregierung. Schreiner kritisierte die galoppierende Verschuldung unter der Regierung Beck. Trotz Schuldenbremse sei keine Änderung der Ausgabenpolitik in Sicht. Heftige Kritik übte er auch am "Dauerbrenner" Liquiditätspool und am Umgang mit Personalüberhängen. Gerade die Haltung der Landesregierung zum Liquiditätspool sei trotz der deutlichen Kritik durch den Rechnungshof, der entscheidende Grund, warum seine Fraktion erneut die Entlastung verweigere.

Die trockenen Zahlen von Einnahmen, Ausgaben und Nettokreditaufnahmen reichten alleine nicht aus, um die Gesamtsituation zu beurteilen, betonte Thomas Wansch (SPD). Das Jahr 2010 müsse im Gesamtzusammenhang gesehen werden und das heiße, wir hatten in Deutschland, in Europa, in der ganzen Welt eine Wirtschaftskrise. Das wirke sich natürlich auch auf den Haushalt aus. Die Kreditaufnahme sei konjunkturbedingt, wie auch in vielen anderen Bundesländern. Da gehe Rheinland-Pfalz keinen Sonderweg. Für das Land könne man das auch noch sachlich gut begründen, weil in der kritischen Phase investiert werden musste. Wansch verwies dabei auf das Konjunkturprogramm II.

An die großen haushaltspolitischen Herausforderungen verwies Ulrich Steinbach (Bündnis 90/Die Grünen). Um die verfassungsrechtlichen Vorschriften der Schuldenbremse einzuhalten habe die Landesregierung einen Kurs der Konsolidierung eingeschlagen, der in einzelnen Jahresschritten das Ziel einer strukturellen Neuverschuldung bis ins Jahr 2019 erreichen soll. Um dieses Ziel zu erreichen seien drei Maßnahmen erforderlich: Einsparungen, Effizienzsteigerungen und Einnahmeerhöhungen. Steinbach sah keine Gründe, der Landesregierung die Entlastung zu verweigern. Auch der Rechnungshof habe keine gravierenden Einwände erhoben und festgestellt, dass zu seinen Feststellungen mehrheitlich die bereits gebotenen Folgerungen gezogen oder eingeleitet worden seien.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 33/2012, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2012