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RHEINLAND-PFALZ/2748: Neue Ausführungsvorschriften zum Sozialgesetzbuch (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 01/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 21. Januar 2013

Neue Ausführungsvorschriften



In zweiter Beratung behandelte der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung, die Ausführungsvorschriften zum Sozialgesetzbuch. Ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

Das Landesgesetz regle eine Reihe notwendiger Ergänzungen und Änderungen, "gerade mit Blick auf das Bildungs- und Teilhabepaket", betonte Kathrin Anklam-Trapp (SPD). Es kläre den notwendigen Regelungsbedarf zwischen Bund, Land und Kommunen zu den Themen Wohngeld, Zuschüsse zu Heizkosten und Warmwasserkosten. "Es geht darum, Menschen, die nachweislich Hilfen brauchen, diese Hilfen auch zukommen zu lassen", sagt die Abgeordnete. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Schaffung besonderer Angebote sei ein selbstbestimmtes Leben besonders wichtig. Um mit den Ressourcen gut umgehen zu können, liege der Koalition das Prinzip "ambulant vor stationär" besonders am Herzen. Um hierfür mehr Möglichkeiten dafür zu schaffen, würden Modellkommunen benötigt. "Dass die Modellprojekte zwischenzeitlich entfristet wurden, um das wirklich beurteilen zu können, ist ein ganz wichtiger Prozess, denn diese Daten zur Eingliederungshilfe brauchen wir", erläuterte Anklam Trapp.

Sie sei sehr dankbar dafür, dass im Sozialpolitischen Ausschuss die Anregung und der Wunsch der kommunalen Spitzenverbände auf Zustimmung gestoßen seien, sagte Hedi Thelen (CDU). Es sei für ihre Fraktion nicht verständlich, wenn das Land, das erhebliche Leistungen im Bereich der Eingliederungshilfe und der Hilfen zur Pflege erbringe und die Kommunen an diesen Kosten zu 50 Prozent beteilige, nur sehr wenig wisse über Anzahl und Art der Fälle, für die diese Mittel verausgabt werden. Diese einzige Stelle im Teilhaushalt des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung umfasse 900 Millionen Euro. "Das sind keine Peanuts, das sind erhebliche Beträge", betonte Thelen. "Ich glaube, wir sind gut beraten, besser zu erfahren, wofür genau diese Mittel ausgegeben werden." Der ergänzende Änderungsantrag ihrer Fraktion befasse sich mit der Frage, in welchem Umfang Bundesmittel an die Kreise und kreisfreien Städte im Land weitergeleitet werden sollen. "Da haben wir eine andere Auffassung, als sie bislang diese Landesregierung vertritt."

Es sei "an der Zeit etwas zu erklären, das wir eigentlich vorhaben, ein Ausführungsgesetz zur Durchführung des Zwölften Sozialgesetzbuchs", erläuterte Dr. Fred Konrad (Bündnis 90/Die Grünen). Von den Grundsicherungsleistungen werden 16 Prozent pro Jahr vom Land getragen, die anderen 84 Prozent von den Kommunen. Folge das Parlament dem Änderungsantrag, "kämen wir auf 118 Prozent Leistung, die wiederum an die Kommunen zurückgegeben wird, für 100 Prozent, die sie für die Grundsicherung verteilen". Niemand bezweifle, dass die Kommunen chronisch unterfinanziert seien. "Aber wir können doch nicht diesen Fehler dadurch heilen, dass wir in einem Bereich eine Fehlfinanzierung zugunsten der Kommunen durchführen", hielt Konrad der Vorrednerin entgegen. Um dies zu besprechen, gebe es eine Enquete-Kommission, "und in der dürfen Sie auch Vorschläge machen, die man anschließend berücksichtigen kann", empfahl er der Opposition.

Das Land mache mit dem Gesetz im Grunde genommen nichts anderes, "als Verwaltungspraxis in ein Gesetz zu gießen", sagte Sozialministerin Malu Dreyer (SPD). Der Bund stelle für diesen Bereich 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung, die genauso wie verabredet nach einem vereinbarten Schlüssel komplett an die Kommunen weitergeleitet würden. Kommunen, aber auch an die Landkreise, Städte und die Jobcenter setzen dies sehr erfolgreich um. Da stehe ein sehr großes Engagement dahinter, "für das ich wirklich sehr, sehr dankbar bin". Sie sei froh, dass das Ministerium in der Zukunft zur Eingliederungshilfe Daten erheben könne. Sie hoffe auf eine gute Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden, "sodass wir dann zügig zum Ziel kommen". Der Argumentation der CDU könne sie nicht folgen. "Es gibt überhaupt keine Zweifel daran, dass wir den Kommunalen Finanzausgleich neu ordnen wollen und dass die Kommunen einen Finanzierungsbedarf haben", sagte Dreyer. Das gelte vor allem für die Kommunen, die hohe Sozialausgaben haben. Beim Gesetzentwurf werde darauf geachtet, dass genau diese Kommunen entlastet werden.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 01/2013, Seite 4
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2013