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RHEINLAND-PFALZ/2828: Scharfe Debatte um den Liquiditätspool (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 22/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 1. Juli 2013

Scharfe Debatte um den Liquiditätspool



Der Landtag beschäftigte sich auf Antrag der CDU in erster Beratung mit dem Landesgesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung. Die CDU warf der Landesregierung vor, den Liquiditätspool als Mittel zur unkontrollierten Schuldenaufnahme missbraucht zu haben und zwar am Parlament vorbei. Der Gesetzesentwurf soll daher sicherstellen, dass der Liquiditätspool in Zukunft lediglich zum Liquiditätsausgleich verwendet wird. Zudem solle das Parlament stärker eingebunden werden und eine Kontrollfunktion übernehmen.

Nach Dr. Adolf Weiland (CDU) würden dem Parlament mit der eingebrachten Gesetzesänderung seine Kontrollrechte im vollen Umfang zurückgegeben. Sie verhindere, dass die Verwendung von Liquiditätsüberschüssen zur Schließung von Liquiditätsengpässen genutzt werde. Der Pool solle ausschließlich dem Liquiditätsausgleich dienen, was der eigentliche Grundgedanke hinter dem Liquiditätspool sei. Der Missbrauch des Pools zu anderen Zwecken, etwa zur unkontrollierten Kreditaufnahme, werde so unterbunden. Die Landesregierung habe zwar behauptet, es gäbe eine gesetzliche Regelung zur Handhabung des Liquiditätspools, jedoch sei im Januar 2012 herausgekommen, dass es diese niemals gegeben habe. "Beim Liquiditätspool ging es zu wie bei Hempels unterm Sofa. Beim Liquiditätspool handelte es sich um so etwas wie die zwielichtige Geldverleiherbude im Halbdunkel hinter Landeshaushaltsordnung und Landeshaushaltsgesetz", kritisierte Weiland. Weiland warf der Landesregierung vor, den Pool als Instrument des Schuldenmachens am Parlament vorbei missbraucht zu haben. Die von der Landesregierung beschlossenen Handhabungen seien bei weitem nicht ausreichend, der Antrag seiner Fraktion solle sicherstellen, dass das Parlament wieder in die Prozesse rund um den Liquiditätspool eingebunden werde.

Günther Ramsauer (SPD) warf jedoch der CDU vor, den Antrag für die bevorstehende Bundestagswahl zu instrumentalisieren. "Hier werden die Schlachten von vorgestern geschlagen, um für die Bundestagswahl trommeln zu können. Der Antrag der CDU sei daher ein reiner Schauantrag", kritisierte Ramsauer. Der Liquiditätspool sei längst in das Landeshaushaltsgesetz eingeführt und somit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden. Zudem seien Negativsalden des Liquiditätspools begrenzt und eine regelmäßige Informationspflicht an den Haushaltsund Finanzausschuss eingeführt worden, so Ramsauer.

Daraufhin wandte sich Alexander Licht (CDU) mit der Frage an ihn, wie es dann zu erklären sei, dass der Landesbetrieb Mobilität im Dezember über 21 Millionen Euro an Guthaben im Liquiditätspool gehabt habe, obwohl er sich ab dem 1. Januar gar nicht mehr am Liquiditätspool hätte beteiligen dürfen.

Günther Ramsauer (SPD) erwiderte, dass dies jetzt nicht mehr der Fall sei, da der Liquiditätspool nunmehr auf neue Füße gestellt worden sei. Die im Antrag vorgebrachte Verortung des Liquiditätspools in der Landeshaushaltsordnung, nicht im Landeshaushaltsgesetz, hätte zudem eine Schwächung des Parlaments zur Folge. Denn nur im Zuge des Landeshaushaltsgesetzes würden das Parlament oder die Ausschüsse regelmäßig informiert, während das im Zuge der Landeshaushaltsordnung nicht so sei. Ramsauer warf der CDU zudem vor, den Liquiditätspool arbeitsunfähig machen zu wollen, indem sie negative Salden nicht mehr zulassen wolle. Dies würde dazu führen, dass der Liquiditätspool gar keinen Zweck mehr hätte, betonte Ramsauer.

Auch Ulrich Steinbach (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte den Antrag und warf der CDU vor, das Thema in den Medien halten zu wollen. Der Antrag erhitze zum wiederholten Male die Gemüter, dabei seien die Regelungen der Landesregierung im Einklang mit dem Haushaltsgesetz und zudem wesentlich fortschrittlicher als der Antrag der CDU-Fraktion.

Staatssekretär für Finanzen Dr. Salvatore Barbaro (SPD) bezeichnete den Liquiditätspool als ein wirtschaftlich sinnvolles Instrument und erinnerte daran, dass auch Abgeordnete der CDU sich dementsprechend geäußert hätten. Die Landesregierung plane eine Begrenzung der Aufnahmemöglichkeiten auf 25 Prozent des Umsatzes sowie die Möglichkeit einer Investitionszwischenfinanzierung im Zuge einer Konkretisierung der bestehenden Regelungen vorzunehmen. Strittiger seien wohl, so Barbaro, die Negativsalden. Während die Landesregierung negative Salden begrenzt zulasse, fordere die CDU, dass die Höhe der entnommenen Mittel die der eingereichten Mittel nicht übersteigen dürfe. Dies führe jedoch die Idee eines Liquiditätspools ad absurdum. "Wenn man das so macht, dann kann man den Liquiditätspool aufgeben, weil er dann jede Wirtschaftlichkeit verliert. Dann ist es ein bürokratisches Monstrum", wie Barbaro erläuterte.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 22/2013, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juli 2013