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RHEINLAND-PFALZ/2884: Müllverwertung gewinnt an Bedeutung (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 42/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 18. November 2013

Müllverwertung gewinnt an Bedeutung



Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landeskreislaufwirtschaftsgesetz wurde in zweiter Beratung im Landtag besprochen. Dazu wurde der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen diskutiert. Die Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen waren sich einig, dass die Müllverwertung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Der Fraktion der CDU war jedoch wichtig, dass mit der Gesetzesänderung die gewerbliche Sammlung von Müll weiterhin möglich bleibe. Der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen wurde in zweiter und abschließender Beratung einstimmig angenommen.

Das Thema "Müllvermeidung" sei mittlerweile in jedem rheinlandpfälzischen Haushalt angekommen und werde ernst genommen, freute sich Arnold Schmitt (CDU). Der nicht vermeidbare Müll werde allerdings zunehmend als ein Rohstoff angesehen, um dessen Verwertung sich mittlerweile Wirtschaftsbetriebe bemühten. Daraufhin habe der Bundesgesetzgeber im letzten Jahr das Kreislaufwirtschaftsgesetz erlassen, das die Sammlung und Verwertung des Mülls regelt. Ein für die CDU-Fraktion wichtiger Punkt sei die technische Anlage bei der Müllentsorgung in der Region Trier. Diese technische Anlage trenne den Müll in einem besonderen Verfahren. "Uns war es wichtig, dass diese Anlage neben der Andienungspflicht der Haushalte weiter existieren kann und weiter getestet wird, sodass man technischen Neuerungen in der Müllverwertung auch in Zukunft offen gegenübersteht", betonte Schmitt. Auch die gewerblichen Sammlungen sollten weiterhin möglich sein. In allen Regionen von Rheinland-Pfalz gebe es Kleinbetriebe, die mit der Müllverwertung ihren Lebensunterhalt verdienten und in die Arbeitslosigkeit fallen würden, wenn die gewerblichen Sammlungen nicht mehr möglich wären. Er begrüßte, dass das Gesetz die Möglichkeiten für Korrekturen und Deregulationen offen halte.

Margit Mohr (SPD) betonte, dass es sich bei diesem Landesgesetz primär um die Anpassung des Landesrechts an das neu gefasste Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, also um eine Nachjustierung der abfallbehördlichen Zuständigkeit handle. Mohr freute sich, dass der Gesetzentwurf gut aufgenommen worden ist. So habe sich die Arbeitsgemeinschaft der Industrieund Handelskammern schon in der ersten Anhörungsphase positiv geäußert. "Ich will es nicht verschweigen, es gab wenige kritische Anmerkungen während dieser Anhörung", so Mohr. Diese hätten sich vor allem auf die gewerbliche Sammlung von Hausmüll bezogen. Das Gesetz sehe dafür die Untere Abfallbehörde vor, also die Kreisund Stadtverwaltungen. "Gewerbliche Sammlungen sind weiterhin möglich", versicherte Mohr. Diese gewerblichen Sammlungen müssten jedoch den zuständigen Behörden angezeigt werden. Das gebe das Bundesgesetz so vor, "das ist nicht unser Landesgesetz", wie Mohr betonte. Auch werde eine großzügige Regelung gerade für bestehende gewerbliche Kleinsammlungen angeraten, es bestehe quasi Vertrauensschutz für bestehende Sammlungen. Mit diesem Gesetz seien die Weichen für eine gemeinsame Entsorgungsverantwortung von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft gelegt worden. Diese Weichen würden einen fairen Wettbewerb im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen.

Das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz verfolge konsequent den Weg weg von der Abfallbeseitigung hin zu einem modernen Stoffstrommanagement, verdeutlichte Andreas Hartenfels (Bündnis 90/Die Grünen). Doch Hartenfels bedauerte, dass "der Gedanke der Abfallvermeidung" es nach wie vor relativ schwer habe in Rheinland-Pfalz. So sei in Rheinland-Pfalz eine leicht steigende Tendenz der Siedlungsabfälle zu verzeichnen gewesen. Bei den Siedlungsabfällen sei eine Steigerung von im Jahr 2002 auf 510 Kilogramm pro Kopf der Bevölkerung im Jahr 2011 aufgetreten. Dass die Abfallvermeidung noch zu wünschen übrig lasse, liege aber weniger an den Verbrauchern als vielmehr daran, wie Produkte angeboten werden, war Hartenfels überzeugt. So gebe es zum einen "das Ärgernis der viel zu großen Umverpackungen", wie Hartenfels beklagte. Auch seien sehr viele Produkte am Markt, die sich ganz schlecht reparieren ließen, der Gedanke einer Reparatur habe immer mehr an Bedeutung verloren. Dann gebe es zum Teil Produkte, in die gezielt Schwachstellen eingebaut werden, die dann zu einem frühzeitigen Ableben des jeweiligen Produktes führen. Ein weiterer Punkt für Hartenfels war das "Stoffstrommanagement". Die Kommunen hätten hier eine große Verantwortung, tatsächlich in ein Stoffstrommanagement einzusteigen. Wenn diese Maßnahmen ergriffen würden, so Hartenfels, könne dies dazu beitragen, die Abfallberge in Rheinland-Pfalz zu minimieren.

Für Wirtschaftsministerin Eveline Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) ist die Abfallwirtschaft eine Angelegenheit von europäischer Bedeutung. Vor dem Hintergrund der weitergehenden Harmonisierung von Stoffströmen, benötige die Abfallwirtschaft europäisches Recht, "um da noch stärker heranzugehen", so Lemke. Aber auch die Kommunen spielen für Lemke eine wichtige Rolle. Mit dem Gesetzentwurf würden erstmals die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet kommunales Stoffstrommanagement in ihren Abfallwirtschaftskonzepten zu berücksichtigen. Dies spiegele die notwendige Veränderung in der Rolle der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wider, die sich nicht mehr nur auf die Gewährleistung von Entsorgungssicherheit beschränken könnten, sondern den ihnen möglichen Beitrag für die Versorgung der produzierenden Wirtschaft mit Sekundärrohstoffen leisten müssten.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 42/2013, Seite 4
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2013